Northeim (r). Die Kreisjugendpflege informiert am Samstag, dem 25. August über die Datenschutzgrundverordnung und ihre Auswirkungen im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit. Dazu sind Ehren- und Hauptamtliche in der verbandlichen sowie offenen Jugendarbeit und alle Interessierten herzlich eingeladen. Der Fachtag „Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) – Was bedeutet das für die Praxis der Kinder- und Jugendarbeit?“ findet am Samstag, 25. August um 9.30 Uhr in der Alten Brauerei, Schaupenstiel 20 in Northeim, statt. Das Ende der Veranstaltung ist um 16 Uhr geplant.
Der Referent Christian Georgens aus Hannover ist als Rechtsanwalt in den Bereichen Vereins-, Verbands- und Medienrecht tätig und gilt mittlerweile als ausgewiesener Experte für den Bereich der DSGVO im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit. Darüber hinaus ist er auch selbst ehrenamtlich in der verbandlichen Jugendarbeit aktiv. Im Rahmen dieser Tagesveranstaltung sollen Antworten auf folgende Fragen vermittelt werden: Was sind die Inhalte der DSGVO und was sollten Verbände, Vereine, Initiativen und die kommunale Jugendpflege vor Ort beachten? Welche Auswirkungen haben diese und andere Datenschutzbestimmungen, wie zum Beispiel das Recht auf das eigene Bild, für die Praxis vor Ort? Wie gestaltet sich zukünftig die Kommunikation durch Messengerdienste wie Facebook, Whats App oder Snapchat mit Kindern, Jugendlichen, Eltern, Betreuerinnen und Betreuern oder Mitgliedern eines Vereins und gibt es Alternativen dazu? Was ist im Hinblick auf die Außendarstellung eines Vereins und der allgemeinen Öffentlichkeitsarbeit zu beachten?
Neben vielen grundlegenden Informationen zur DSGVO werden auch konkrete Beispiele für die Praxis vorgestellt, darunter zählen eine Datenschutzerklärung, Homepage, Satzung, Schriftverkehr, Teilnahmelisten, Einverständniserklärungen und weiteres. Wer weitere Fragen hat, kann diese bereits im Vorfeld per E-Mail mitteilen. Sie werden dann vor Ort beantwortet. Die Teilnahme an dem Fachtag ist kostenlos, umfasst ein Mittagessen und kann mit fünf Stunden für die Aus- und Fortbildung zur Jugendleiter-Card anerkannt werden.
Anmeldungen sind bis zum 16. August 2018 möglich per E-Mail an
Foto: Landkreis Northeim