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Mittwoch, 25. Dezember 2024 Mediadaten
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Northeim (r). Menschen ausländischer Herkunft können sich, wenn sie dauerhaft in Deutschland leben, unter bestimmten Voraussetzung einbürgern lassen. Von dieser Möglichkeit haben im Landkreis Northeim wieder einige Personen Gebrauch gemacht. In der ersten Einbürgerungsfeierstunde für 2018 waren es dreißig Personen, die ihre Einbürgerungsurkunden von Landrätin Astrid Klinkert-Kittel erhielten.

In einem feierlichen Bekenntnis zur freien demokratischen Grundordnung versprachen sie, die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland zu achten und alles zu unterlassen, was ihr schaden könnte. Sie wurden dazu einzeln aufgerufen, im Anschluss händigte Landrätin Astrid Klinkert-Kittel die Einbürgerungsurkunden aus. „Dieses Land, in dem Sie nun schon eine Weile leben, soll für Sie nicht mehr nur ein Aufenthaltsort sein, sondern auch ganz offiziell zu Ihrer neuen, Ihrer zweiten Heimat werden.“, so die Landrätin in Ihrer Begrüßung. Zugleich seien Menschen aus anderen Teilen der Welt eine kulturelle Bereicherung für den Landkreis Northeim.

Die frisch Eingebürgerten stammen aus Sri Lanka (1), dem Kosovo (5), dem Libanon (1), Vietnam (1), Polen (3), der Türkei (6), Aserbaidschan (1), Rumänien (2), Griechenland (1), Großbritannien (2), Libyen (1), der Ukraine (2), Algerien (1), Bulgarien (1) und Syrien (2)

Landrätin Astrid Klinkert-Kittel machte auch deutlich, dass mit der Einbürgerung alle Rechte und Pflichten einer deutschen Staatsbürgerin oder eines deutschen Staatsbürgers erworben werden. „Sie werden aktiver Teil der Gesellschaft und können zum Beispiel an Wahlen teilnehmen“, so die Landrätin. Musikalisch begleitet wurde die Feierstunde von Friederike Dielzer aus Heckenbeck. Sie spielte unter anderem die deutsche Nationalhymne, zu der sich alle Anwesenden im Sitzungssaal feierlich erhoben.

Foto: Landkreis Northeim

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