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Donnerstag, 28. November 2024 Mediadaten
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Northeim (lpd). Der Kreisausausschuss hat auf Antrag des Kreisjugendring Northeim e.V. die Richtlinie zur Förderung der allgemeinen Jugendarbeit befristet vom 1. Juni 2022 bis zum 31.12.2022 erhöht.

Diese bis zum Jahresende befristeten Erhöhungen, die aus nicht abgerufenen Mitteln der Jugendarbeit als Folge der Corona-Pandemie umgeschichtet worden sind, sollen mit dazu beitragen, wieder Freizeiten, Jugendbegegnungen und Bildungsmaßnahmen zu ermöglichen. Hierbei ist es insbesondere wichtig, die Strukturen der Kinder- und Jugendarbeit zu erhalten und zu fördern, ehrenamtlich Tätige zu motivieren, sich für Kinder und Jugendliche zu engagieren und die Teilhabe für Teilnehmer*innen zu ermöglichen, die wirtschaftliche Benachteiligungen erfahren.

Die Förderbereiche im Überblick:

  • Für Freizeiten mit mindestens drei Übernachtungen wird Teilnehmer*innen nunmehr ein Zuschuss von 25 € (vorher 20 €) je Tag gewährt, wenn eine wirtschaftliche Benachteiligung vorliegt.
  • Für Inlandsfahrten werden nunmehr 9 € statt 7 €, für Auslandsfahrten 11 € statt 9 € und bei Betreuung von ausländischen Gastgruppen wird ein Zuschuss von 11 € statt 9 € je Tag und teilnehmende Person gezahlt.
  • Bei mehrtägigen Veranstaltungen mit Übernachtungskosten erhalten Träger für die Durchführung von Maßnahmen zur Aus- und Fortbildung von Jugendleiter*innen (JULEICA) einen Zuschuss von 16 € statt 14 € pro Tag und Teilnehmer*in.

Der Kreisjugendring Northeim e.V. hatte Mitte Februar eine Abfrage bei den Mitgliedsverbänden und sonstigen Trägern der verbandlichen Jugendarbeit durchgeführt, um zu erfahren, mit welchen Preisentwicklungen und Mehrausgaben aufgrund der Pandemie und der Folgen des Krieges in der Ukraine zu rechnen ist. Sämtlichen Rückmeldungen war zu entnehmen, dass für die Bereiche Unterkünfte, Zeltplätze, Energie, Material, Transport, Eintritte und Aufwendungen für Honorare bereits deutliche Kostensteigerungen eingetreten bzw. zu erwarten sind.

Zum Jahresende wird sich der Jugendhilfeausschuss mit der Entwicklung der Jugendförderung ab dem Jahr 2023 beschäftigen.

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