Northeim (red). Aufgrund der seit dem 21. März geltenden "Corona"-Regelungen stehen alle städtischen Einrichtungen (Dorfgemeinschaftshäuser, Mehrzweckhallen etc.) wieder zur Nutzung zur Verfügung. Die Stadt Northeim weist vorsorglich auf eine Anpassung der Nutzungs- und Mietverträge hin, die der Stadt die Stornierung einer Vermietung erlaubt, wenn die Einrichtung aufgrund ungewöhnlicher Ereignisse wie Pandemie oder Krieg kurzfristig anderweitig benötigt wird.