Northeim (red). Der Kreistag des Landkreises Northeim hat in seiner Sitzung am 9. Juni eine Resolution verabschiedet. Thema der Resolution ist ein Appell an das Land, die Möglichkeit zur Errichtung von Windenergieanlagen auf geeigneten Kalamitätsflächen im Wald zu erlauben.
Das Land verbietet aktuell die Ausweisung von Flächen zur Windenergienutzung, die als Vorranggebiet Wald definiert sind. Dies trifft auf ca. 90 Prozent der Waldflächen im Landkreis Northeim zu, auch, wenn es sich um stark geschädigte Waldflächen, sogenannte Kalamitätsflächen, handelt. Da ein Großteil der Landkreisfläche bewaldet ist und ein Ausschluss dieser Waldflächen die Möglichkeiten zur Ausweisung von Flächen zur Windenergienutzung deutlich erschwert, appelliert der Kreistag in seiner Resolution an das Land, entsprechende Ausnahmeregelungen zu ermöglichen.
Parallel dazu soll die Kreisverwaltung vorbereitend prüfen, ob bestimmte Wald- bzw. Kalamitätsflächen sich grundsätzlich für die Erzeugung von Windenergie eignen und für eine entsprechende Ausweisung zur Verfügung stehen, sollte das Land eine Ausnahmeregelung ermöglichen.
Land Niedersachsen gibt Teilflächenziele für Windenergieerzeugung vor
Hintergrund der Resolution ist die Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) im Landkreis Northeim. Diese soll, neben anderen Themenbereichen, auch Flächen ausweisen, die für die Windenergieerzeugung genutzt werden können.
Im RROP müssen dabei auch Vorgaben vom Land Niedersachsen berücksichtigt werden, welche sich aus dem „Niedersächsischen Gesetzt zur Umsetzung des Windenergieflächenbedarfsgesetztes des Bundes“ ergeben. Zu diesen Vorgaben gehört zum Beispiel, wie viel Prozent der Landkreisfläche insgesamt für die Windenergienutzung ausgewiesen werden muss. Dieser sogenannte Teilflächenwert ist für den Landkreis Northeim aktuell auf 1,04 Prozent der Landkreisfläche festgelegt. Dieser Wert könnte sich allerdings noch einmal verändern, da das entsprechende niedersächsische Gesetz sich noch in der Beteiligung befindet.
Nach aktuellem Stand ist der Landkreis Northeim in der Lage, das Teilflächenziel von 1,04 Prozent für den Landkreis Northeim zu erreichen. Der Wert setzt sich aus den Flächen, die im Entwurf des RROP als Vorranggebiete Windenergienutzung dargestellt werden, den Flächen, die sich aktuell in Genehmigungsverfahren befinden sowie mit wahrscheinlichen Repowering-Flächen zusammen. Um auf eine möglicherweise erfolgende Erhöhung des Teilflächenziels durch das Land Niedersachsen vorbereitet zu sein und gleichzeitig auch weitere besonders geeignete Flächen für die Windenergieerzeugung vorhalten zu können, sollten, nach Auffassung der Mehrheit des Kreistages, im RROP auch ausgewählte Flächen in Waldgebieten für die Windenergienutzung ausgewiesen werden können.
Land sieht Windenergieerzeugung im Wald bisher grundsätzlich nicht vor
Das Land Niedersachsen sieht eine Windenergieerzeugung in vielen Waldgebieten in seinem LROP (Landesraumordnungsprogramm) jedoch nicht vor und hat diese als Vorranggebiete Wald ausgewiesen. Der Kreistag des Landkreises Northeim appelliert mit der verabschiedeten Resolution darum nun an das Land Niedersachsen, dieses pauschale Verbot aufzuheben, beziehungsweise entsprechende Ausnahmeregelungen zu ermöglichen. ### Dabei soll ausdrücklich nicht der Schutz des Waldes ausgehebelt werden. Ein Großteil der Waldfläche im Landkreis Northeim soll durch die Zuordnung zur Kategorie „Vorranggebiet Wald regionaler Bedeutung“ im RROP konsequent von der Ausweisung als mögliches Gebiet zur Windenergieerzeugung ausgenommen bleiben.
Für die Erzeugung von Windenergie freigegeben werden sollen demnach nur Flächen im Wald, die nicht in diesen definierten „Vorranggebieten Wald regionaler Bedeutung“ liegen und die außerdem bereits eine starke Schädigung aufweisen (sog. Kalamitätsflächen) bzw. von Nadelholzmonokulturen dominiert werden. Diese Flächen können sich gegebenenfalls aufgrund ihrer Beschaffenheit, wie z.B. einer Kuppenlage und der Erschließung durch bereits gut ausgebaute Forstwege für die Erzeugung von Windenergie eignen.