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Donnerstag, 21. November 2024 Mediadaten
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Northeim (red). Das Windflächenbedarfsgesetz des Bundes verpflichtet Niedersachsen dazu, 2,2 Prozent seiner Landesfläche planerisch für Windenergie auszuweisen. Niedersachsen möchte dabei auch eine stärkere finanzielle Teilhabe und Akzeptanz der Menschen vor Ort und der Kommunen am Ausbau der Erneuerbaren Energien erreichen sowie Genehmigungsverfahren vereinfachen. Darum hat die Landesregierung am (gestrigen) Dienstag den Entwurf des Niedersächsischen Windenergiebeschleunigungsgesetzes zur Verbandsbeteiligung freigegeben.
 
Mit dem vorgeschlagenen Artikelgesetz soll geregelt werden, dass Kommunen grundsätzlich nach dem Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) eine laufende Zahlung für Windkraftanlagen und Solarfreiflächenanlagen mit einer Leistung von mehr als 1 MW erhalten. Die Einnahmen sollen in soziale, ökologische oder kulturelle Projekte der jeweiligen Gemeinde fließen. Des Weiteren sollen sich die Kommunen beziehungsweise die Bürgerinnen und Bürger auch direkt an großen Windkraft- oder Solarprojekten beteiligen können. Dies kann durch eine Bürgerenergiegenossenschaft, kommunale Beteiligung oder mit einem Energiesparbrief für die Bürgerinnen und Bürger in der Nähe der Anlage erfolgen.
 
„Ich freue mich sehr darüber, dass unser Umweltminister die Initiative ergriffen hat, um die Menschen vor Ort und den Kommunen stärker an den Profiten durch den Ausbau der erneuerbaren Energien zu beteiligen“, sagt der grüne Landtagsabgeordnete Michael Lühmann. "Ich begrüße außerdem ausdrücklich, dass nach den Plänen von Rotgrün zukünftig jede Kommune von jeder Windkraftanlage direkt profitieren soll. Diese Zahlungen fließen direkt in den kommunalen Haushalt und können für Kindergärten, Spielplätze oder auch kulturelle Zwecke eingesetzt werden. Das steigert die Akzeptanz bei den Anlieger*innen", erklärt Michael Lühmann. „Es ist sehr wichtig, dass die Bürger*innen und Kommunen in Niedersachsens ländlichen Räumen, die viel für die klimaneutrale Energieversorgung mit Erneuerbaren Energien leisten, finanziell direkt davon profitieren können.“
 
 
Weitere Informationen:
 
Die für Windenergie an Land vorgeschlagenen Flächen wurden auf Basis einer Potenzialstudie ermittelt und Anfang des Jahres vorgestellt. Nach Hinweisen aus den Landkreisen und aufgrund militärischer Belange wurden die Flächen dann in den letzten Monaten neu berechnet. Insbesondere neue Daten der Bundeswehr zu Hubschraubertiefflugstrecken, militärischen Anflugverfahren und Truppenübungsplätzen haben zu Verschiebungen geführt. Insgesamt hat sich die Potenzialfläche im Vergleich zum Februar von 7,2 Prozent auf 6,2 Prozent der Landesfläche verringert. Aus diesen 6,2 Prozent grundsätzlich für die Windenergie gut geeigneter Potenzialflächen sollen die Landkreise in eigener Verantwortung ausreichend Flächen als Vorranggebiete Wind ausweisen, um die 2,2 Prozent-Vorgabe des Bundes in Niedersachsen bis 2026 erfüllen zu können.
 
Im Landkreis Northeim sind es nunmehr 1,01 Prozent der Fläche, auf denen Windkraftanlagen gebaut werden sollen und damit 0,19 % mehr als nach den ersten Zahlen, die im Februar vorgelegt wurden. Die Analysen des Umweltministeriums zeigen, dass grundsätzlich auf 3,52 Prozent der Fläche im Landkreis Windräder möglich wären. In die genauen Vorgaben flossen etwa Bevölkerungsdichte, Art und Umfang der Besiedelung, Abstände, Waldflächen und auch Vogelschutzgebiete ein. Damit wird eine belastbare Arbeitsgrundlage und Klarheit erzielt, mit der der Landkreis weiter planen kann.
 
Das Gesetz soll – so der vorgeschlagene Entwurf – die Anlagenbetreibenden zur Zahlung einer Akzeptanzabgabe von 0,2 Cent pro erzeugter Kilowattstunde an die jeweilige Kommune verpflichten und eine zusätzliche Beteiligungsmöglichkeit für Kommunen und Bevölkerung eröffnen.
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