Hannover (red). Ab heute können Unternehmen oder Soloselbstständige des Schaustellergewerbes und der Veranstaltungswirtschaft in Niedersachsen Fördergelder zur Aufstockung der Überbrückungshilfe III und III Plus bei der NBank beantragen. Das hat Niedersachsens Wirtschaftsminister Dr. Bernd Althusmann bekannt gegeben: „Wir haben uns bereits im vergangenen Jahr im Rahmen der Wirtschaftsministerkonferenz dafür eingesetzt, die Überbrückungshilfe auch für die Unternehmen zugänglich zu machen, die Ihr Geschäft aufgrund zurückgehender Kundenzahlen vorübergehend schließen müssen, da die Corona-Bestimmungen wie 2 G und 2G+ zu einem derartigen Rückgang der Kundenanzahl führen, dass ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb nicht mehr aufrechterhalten werden kann. Durch den teilweise kompletten Ausfall des eigentlich starken Weihnachtsgeschäfts sind viele Unternehmen der Branche besonders durch Umsatzeinbußen betroffen. Um dieses Defizit zu kompensieren, haben wir in Niedersachsen zusätzliche 25 Millionen Euro als Liquiditätshilfe bereitgestellt, mit denen wir die Bundeshilfen aufstocken.“
Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Soloselbstständige mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen, die von Januar bis Juni 2021 und/oder Juli bis Dezember 2021 gegenüber 2019 infolge der Corona-Pandemie erhebliche Umsatzverluste erlitten haben. Voraussetzung für die Aufstockung ist ein bereits bewilligter Antrag auf Überbrückungshilfe III oder III Plus.
Für die Veranstaltungsbranche werden 20 Prozent der Umsatzverluste sowie 15 Prozent der darüberhinausgehenden Verluste übernommen. Dem Schaustellergewerbe können bis zu 12,5 Prozent der Umsatzverluste, 25 Prozent der in diesem Zeitraum angefallenen Tilgungskosten von Darlehns- und Leasingverträgen sowie 15 Prozent der darüberhinausgehenden Verluste erstattet werden. Maximal beträgt die Förderhöhe bis zu 50.000 Euro pro Antrag.
Weitere Informationen zum Förderprogramm und den Voraussetzungen für eine Förderung:
www.nbank.de/Unternehmen/Investition-Wachstum/Aufstockung-der-Überbrückungshilfe-III-und-Überbrückungshilfe-III-Plus/index.jsp