Hamburg (red). Der Präsident des BADS (Bund gegen Alkohol und Drogen im Straßenverkehr), Helmut Trentmann, spricht sich weiter dafür aus, den zurzeit für die Teilnahme am Straßenverkehr geltenden Grenzwert bei Cannabiskonsum wissenschaftlich überprüfen zu lassen. Dieser wird in der bisherigen juristischen Praxis bei einer THC-Konzentration von 1,0 ng/ml Blutserum verortet.
Trentmann reagierte damit auf Medienberichte, wonach das Bundesverkehrsministerium entsprechende Empfehlungen des Verkehrsgerichtstages vom Januar 2023 nicht umsetzen will. „Dort hatte der Arbeitskreis II festgestellt, dass der aktuell angewandte Grenzwert so niedrig ist, dass er zwar den Nachweis des Konsums von Cannabis ermöglicht, aber nicht zwingend einen Rückschluss auf eine verkehrssicherheitsrelevante Wirkung zulässt.“
Da nach der bisherigen Rechtsprechung Betroffene, wenn sie mit diesem Wert motorisiert am Straßenverkehr teilnehmen, ggf. ungerechtfertigt mit Sanktionen rechnen müssen und dass nach wissenschaftlichen Hinweisen in vielen Fällen nicht berauschte Personen belangt werden, sei es auch nach Ansicht des BADS wichtig, hier durch wissenschaftliche Überprüfungen Klarheit zu schaffen, sagte Trentmann.
„Wenn wir es auch als unsere ureigenste Aufgabe ansehen, Gefahren durch Rauschmittel am Steuer soweit wie möglich zu vermindern, so muss es auf der anderen Seite aber auch gelingen, Rechtssicherheit und Verkehrssicherheit in Einklang zu bringen“, so der BADS-Präsident.
Der Bund gegen Alkohol und Drogen im Straßenverkehr wurde 1950 gegründet. Nach der Satzung des gemeinnützigen Vereins gehören zu seinen Aufgaben unter anderem die Aufklärung über die Gefährlichkeit von Alkohol und Drogen und die Förderung der Forschung auf diesem Gebiet. Der Schwerpunkt seiner Erziehungs- und Aufklärungsarbeit wird von 21 Landessektionen getragen. Internationale Akzeptanz findet die renommierte wissenschaftliche Publikation BLUTALKOHOL. Jährlich verleiht der BADS an Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens für ihr Engagement um mehr Sicherheit auf unseren Straßen die Senator-Lothar-Danner-Medaille in Gold. Der BADS finanziert seine Arbeit hauptsächlich aus den von Staatsanwaltschaften und Gerichten zufließenden Geldbußen, aus Spenden und Mitgliedsbeiträgen.