Kreis Northeim (red). Waldspaziergänge gelten als erholsam. Doch manchmal lauern dort auch Gefahren wie z. B. Zecken, die Bakterien und Viren übertragen können. Ihr Biss gilt auch als Unfall, wenn der privaten Unfallversicherung die neuesten Bedingungen zugrunde liegen.
Darauf macht Steffen Rohmeier, Sprecher des Bezirks Hannover im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) aufmerksam. Die Umstellung alter Verträge auf neuere Bedingungen erfolgt jedoch nicht automatisch. Man muss sie verlangen, wenn man finanziell besser geschützt sein will.
Abgesehen von einigen spezialisierten Versicherungen, die schon seit Jahren in anspruchsvollen Verträgen die Folgen von Zeckenbissen als Unfälle anerkennen, klammert sich das Gros der Anbieter bisher an die traditionelle Unfalldefinition, wonach ein "plötzlich und unabwendbar von außen kommendes Ereignis" Voraussetzung für einen anerkannten Unfall ist. Als solcher gilt dann ein zunächst unbemerkter Zeckenbiss nicht. Die Folge: Weder bei der Bakterien-Infektion Borreliose noch bei Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) noch bei Myelitis (Rückenmarkserkrankung), den drei möglichen schlimmen Folgen von Bissen infizierter Zecken, gab es bisher das für einen Unfall vereinbarte Geld. Auf Krankenhaustagegeld, noch auf eine finanzielle Abfindung oder Rente warteten die Versicherten vergebens.
Wer diesen finanziellen Schutz für wichtig hält, der sollte die Vertragsumstellung auf neuere Bedingungen fordern, empfiehlt Rohmeier. Denn Infektionen mit lebenslangen Krankheitsfolgen können teure Umstellungen der Lebensführung erzwingen. Besonders Familien sollten darauf achten, dass ihre Unfallversicherungen auch Zeckenbisse als Unfälle im Versicherungsschutz eingeschlossen haben.
Der Nachweis muss durch eine gesonderte ärztliche Feststellung erfolgen, die dann gegenüber der Versicherung als Unfalltag gilt. Auch sollten Versicherte ihre Verträge auf den Einschluss von sogenannten Assistance-Leistungen überprüfen. Diese beinhalten Haushaltshilfen und Dienstleistungen, wenn man aufgrund eines Unfalls so schwer geschädigt worden ist, dass die Verrichtung alltäglicher Aufgaben nicht selbst bewältigt werden kann. Zudem gibt es Tarife, die Krankenhaustagegeld zahlen, wenn eine stationäre Behandlung notwendig geworden ist. Zu den einzelnen Tarifdetails befragt man am besten den Versicherungsvermittler/in seines Vertrauens.