Cookie-Einstellungen

Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den Betrieb der Seite und für die Steuerung unserer kommerziellen Unternehmensziele notwendig sind, sowie solche, die lediglich zu anonymen Statistikzwecken, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

Essenziell

Diese Cookies sind für den Betrieb der Seite unbedingt notwendig und ermöglichen beispielsweise sicherheitsrelevante Funktionalitäten.

Statistik

Um unser Angebot und unsere Webseite weiter zu verbessern, erfassen wir anonymisierte Daten für Statistiken und Analysen. Mithilfe dieser Cookies können wir beispielsweise die Besucherzahlen und den Effekt bestimmter Seiten unseres Web-Auftritts ermitteln und unsere Inhalte optimieren.

Komfort

Wir nutzen diese Cookies, um Ihnen die Bedienung der Seite zu erleichtern.

Freitag, 22. November 2024 Mediadaten
Anzeige
Anzeige

Hannover (red). Basierend auf einem Vorschlag des Niedersächsischen Wirtschaftsministeriums hat der Bund einer vereinfachten Abwicklung der Überbrückungshilfe II zugestimmt. „Ich freue mich, dass die niedersächsische Initiative nicht nur bei den anderen Bundesländern auf große Zustimmung gestoßen ist, sondern auch die Bundesminister Altmaier und Scholz überzeugt hat“, sagt Althusmann. „Damit wird die Abrechnung der Überbrückungshilfe II deutlich einfacher, wovon Unternehmen profitieren. Der Aufwand für die Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Anwälte, die Unterlagen für ihre Mandantinnen und Mandanten einreichen, wird zudem erheblich reduziert.“

Die Überbrückungshilfe II ersetzt für die Monate September bis Dezember 2020 einen Teil der betrieblichen Fixkosten. Wie hoch die Förderung ausfällt, ist abhängig vom jeweiligen Umsatzrückgang – sie kann bis zu 90 Prozent betragen. Insgesamt liegt die maximale Fördersumme für diese vier Monate bei 200.000 Euro.

Im Dezember hat der Bund bekannt gegeben, dass zusätzlich zu den bestehenden Nachweispflichten die errechneten Fördersummen mit der Gewinn- und Verlustrechnung abgeglichen werden müssen. Eine Förderung wird demnach nur gewährt, wenn die Antragsteller Verluste nachweisen können, die höher sind als die errechnete Fördersumme – so sieht es die Beihilfevorschrift „Bundesregelung Fixkostenhilfe“ vor.

Althusmann: „Dass im Dezember zusätzliche Nachweispflichten eingeführt wurden, die auf das Europäische Beihilfenrecht zurückgehen, hat viele Steuerberater, Wirtschafsprüfer und Rechtsanwälte verärgert. Deshalb haben wir dem Bund vorgeschlagen, den Abwicklungsprozess zu erleichtern, indem hier die Kleinbeihilfenregelung als Grundlage genommen wird. So müssen die Antragstellerinnen und Antragsteller nur noch die Nachweise für eine Förderung bringen, die auch schon beim Programmstart vorgesehen waren.“

In Niedersachsen wurden im Zuge der Überbrückungshilfe II bisher 9.419 Anträge mit einem Volumen von gut 160 Millionen Euro gestellt. Weitere Anträge können noch bis zum 31.03.2021 über das zentrale Portal des Bundes www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de beantragt werden. Auch das Nachfolgeprogramm, die Überbrückungshilfe III, wird über das zentrale Portal ab Mitte Februar beantragt werden können. Hier laufen aktuell die letzten Vorbereitungen.

Anzeige
Anzeige
commercial-eckfeld https://commercial.meine-onlinezeitung.de/images/Einbeck/Eckfeld/WIN_Premium_Eckfeld.gif#joomlaImage://local-images/Einbeck/Eckfeld/WIN_Premium_Eckfeld.gif?width=295&height=255