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Montag, 25. November 2024 Mediadaten
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Landkreis Northeim (red). Die SPD-Fraktion hat Ende letzten Jahres beim Wirtschaftsministerium um Information darüber gebeten, welche Mittel aus den Corona-Hilfen des Bundes nach Niedersachsen geflossen sind bzw. beantragt wurden. Für das gesamte Land Niedersachsen ergeben sich die Summen wie folgt:

Die Überbrückungshilfe I umfasste die Fördermonate Juni bis August. Sie beinhaltete eine Fixkostenerstattung ab 70% Umsatzeinbruch mit einem max. Förderbetrag von 50.000,- Euro pro Monat. Seit 10.07.20 konnten sich die prüfenden Dritten (Steuerberatende, Wirtschaftsprüfende, Rechtsanwält*innen) im digitalen Antragssystem registrieren und Anträge stellen. Das Programm endete zum 31.08.2020. Anträge konnten noch rückwirkend bis zum 09.10.20 gestellt werden. Mit aktuellem Stand wurden rund 9863 Anträge für ganz Niedersachsen bewilligt. Dies entspricht einem Bewilligungsvolumen von rund 100,9 Mio. Euro. 

Im Landkreis Northeim wurden 150 Anträge gestellt und eine Gesamtsumme von 1.258.242,66 Euro ausgezahlt. 

Seit dem 21.10.20 können Anträge für die Überbrückungshilfe II gestellt werden. Sie umfasst den Förderzeitraum September bis Dezember 2020 mit einer Fixkostenerstattung von bis zu 90% ab 70% Umsatzeinbruch im jeweiligen Fördermonat mit einem max. Förderbeitrag von 50.000,- Euro/Monat. Bis heute wurden im Antragsverfahren in Niedersachsen 7174 Anträge eingereicht, dies entspricht einem Antragsvolumen von über 71,7 Mio. Euro. Anträge hierzu können noch bis Ende Januar gestellt werden. Die Ministerpräsidentenkonferenz vom 28.10.20 hat die Verlängerung des Programms über 2020 hinaus beschlossen. Die Überbrückungshilfe III umfasst die Fördermonate Januar bis Juni 2021. Die Eckpunkte des Programms wurden mit Blick auf die Bedürfnisse der Wirtschaft noch einmal angepasst. Nun können auch Unternehmen bis zu einem jährlichen Umsatz von 500 Mio. Euro in Deutschland, sofern die Antragsvoraussetzungen erfüllt sind, die Überbrückungshilfe III beantragen. 

Im Landkreis Northeim wurden für die Überbrückungshilfe II bis jetzt insgesamt 98 Anträge gestellt und eine Summe von insgesamt 437.382,28 Euro ausgezahlt. 

Die Novemberhilfen des Bundes können seit dem 25.11.20 beantragt werden; die Auszahlung erfolgt seit dem 27.11.20. Unternehmen und Soloselbständige, die Fördersummen über 5.000 Euro geltend machen möchten und ihre Anträge über einen prüfenden Dritten gestellt haben, erhalten zunächst einen Abschlag i. H. v. 50 % ihrer beantragten Fördersumme (max. 50.000 Euro). Soloselbständige, die Novemberhilfe bis zu einem Betrag von 5.000 Euro geltend machen, können Anträge direkt stellen und erhalten die beantragte Summe in voller Höhe. Bisher sind niedersachsenweit 21.821 Anträge mit einem Fördervolumen in Höhe von rund 357,3 Mio. Euro eingegangen, rund 102,5 Mio. Euro wurden bereits ausgezahlt. ### Unternehmen aus dem Landkreis Northeim haben insgesamt 308 Anträge gestellt mit einem Antragsvolumen von 6.098.032,32 Euro. Bisher ausgezahlt wurden im Landkreis Northeim 1.159.397,73 Euro.

Das Programm Novemberhilfe endete am 30.11.20. Anträge können noch bis zum 31.01.21 gestellt werden. Anträge für das Bundesprogramm "Dezemberhilfe" können seit dem 23. Dezember 2020 gestellt werden. Eine Dezemberhilfe ist noch nicht ausgezahlt worden. 

Die Zahlen geben den Stand zum 12.01.2021 wieder.

„Es ist gut, dass schon viele Anträge auch für Unternehmen im Landkreis Northeim bewilligt wurden. Immerhin fast 2,9 Mio. Euro sind schon in den Landkreis Northeim geflossen. Aufgrund von Programmierungsproblemen auf der Bundesebene werden aber die Dezemberhilfen voraussichtlich erst ab März dieses Jahres bewilligt, so dass momentan nur Abschläge an die Unternehmen ausgezahlt werden können. Teilweise ist noch nicht einmal das erfolgt. Daher werden wir in der SPD-Fraktion Niedersachsen nicht locker lassen und weiterhin die Forderung stellen, dass die Hilfen schneller an die Unternehmen ausgezahlt werden. Vielen gerade kleinen Unternehmen geht momentan einfach die Puste aus. Die Unterstützungsleistungen des Staates sind daher sehr wichtig, damit es nach dem Lockdown auch wieder weitergehen kann“, so Frauke Heiligenstadt MdL.

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