Northeim (red). Der Rat der Stadt Northeim hat in seiner Sitzung vom 27.06.2019 beschlossen, das Investitionsprogramm für das Jahr 2019 auf rund 6,5 Millionen Euro (vorher: rund 5,3 Millionen Euro) zu erweitern.
„Die gesetzten Schwerpunkte des Haushaltsplans 2019 im Bereich Brand- und Katastrophenschutz, öffentliche Infrastruktur sowie kommunale Daseinsvorsorsorge werden durch den 1. Nachtragshaushaltsplan 2019 fortgesetzt“, erklärt Bürgermeister Simon Hartmann. Hierzu zählen im Einzelnen:
- der Bereich Jugend und Bildung: Anschaffung von vier Containern als Jugendräume für Bewartshausen und Hollenstedt (25 Tausend Euro).
- die Quartiersentwicklung des neuen Sportzentrums Am Schuhwall: Bereitstellung von Mitteln für die weiteren Planungsleistungen für den Ersatzneubau der Sporthalle Am Schuhwall, damit das Projekt nach Abschluss des Planungswettbewerbs ohne zeitliche Verzögerungen fortgesetzt werden kann. Dies erfolgt über eine Auszahlungsermächtigung in Höhe von 150 Tausend Euro und über eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 870 Tausend Euro zu Lasten des Haushaltsjahres 2020.
- die Beschaffungen für den Brand- und Katastrophenschutz: Zehn Tauchpumpen und zwei Rollcontainer für Unwetterlagen, Taktiktafel und zwei Stromerzeuger für den Notbetrieb in Katastrophenfällen (insgesamt rund 120 Tausend Euro).
- Erwerb und Veräußerung von Grundstücken: Grundstücksankäufe für die Errichtung der Straße „Am Martinsgraben“ sowie für den Ersatzneubau der Sporthalle Am Schuhwall und die Erschließung des neuen Industriegebiets West. Veräußerung des Grundstücks „Festplatz Mühlenanger“.
Die Kreditermächtigungen werden in diesem Zusammenhang um 658 Tausend Euro erhöht, sodass für das Jahr 2019 mit einer Netto-Neuverschuldung in Höhe von rund 2,05 Millionen Euro geplant werde, erläutert der Allgemeine Vertreter des Bürgermeisters Jörg Dodenhöft die Finanzierung des Investitionsprogramms.
Durch den 1. Nachtragshaushaltsplan wird jedoch sogar ein leicht verbessertes Jahresergebnis von rund 104 Tausend Euro geplant, sodass auch unter Berücksichtigung der zurückgehenden Einnahmeerwartung durch die Mai-Steuerschätzung ein ausgeglichener Haushalt vorliegt.
Der Erlass einer 1. Nachtragshaushaltssatzung und des 1. Nachtragshaushaltsplans 2019 war für die Nachbesetzung der Stelle der Geschäftsbereichsleitung 2 erforderlich geworden, da im bisherigen Stellenplan, der Bestandteil des Haushaltsplans ist, kein unbesetzter Dienstposten nach A 15 des Niedersächsischen Besoldungsgesetzes (NBesG) ausgewiesen war.
Foto: Symbolbild