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Sonntag, 24. November 2024 Mediadaten
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Northeim (lpd). Die Corona-Verordnung regelt – wie schon im letzten Jahr – ein Verbot von Feuerwerken zu Silvester und Neujahr. In der Zeit vom 31. Dezember 2021 bis zum Ablauf des 1. Januar 2022 ist das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F 2 Sprengstoffgesetzes auf belebten öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen sowie auf belebten öffentlich zugänglichen Flächen untersagt. Der Landkreis Northeim hat per Allgemeinverfügung festgelegt, um welche Bereiche es sich handelt.

Damit ist auch im Landkreis Northeim zum Jahreswechsel das Abbrennen von Feuerwerk in bestimmten Bereichen verboten. Am 31. Dezember ist in den genannten Bereichen zudem ab 21 Uhr (bis morgens 7.00 Uhr) auch das Mitführen von Feuerwerk untersagt.

Bundesweit verboten ist der Verkauf von Feuerwerk. Feuerwerk, das sich bereits im Bestand der Bürgerinnen und Bürger befindet, darf im eigenen Garten, auf einer ruhigen Straße oder einem ruhigen Platz abgebrannt werden. Auch Kleinstfeuerwerk wie Wunderkerzen und Knallerbsen, die ganzjährig erworben werden können, dürfen verwendet werden.

Hier die per Allgemeinverfügung festgelegten Straßen, Wege und Plätze:

Stadt Einbeck

  • Straßen und Plätze innerhalb der Wallanlagen
  • Innenhof Burg Greene

Stadt Hardegsen

  • ALDI Parkplatz (Göttinger Str.)
  • EDEKA Parkplatz (Am Anger)
  • Bürgerpark (Schmiedewiese)
  • REWE Parkplatz (Am Gladeberg)
  • Teichwiesen
  • Wohnmobilhafen (Steinbreite)

Gemeinde Kalefeld

  • Schwimmbadstraße 11 (Parkplatz und Schulhof)
  • Schulstraße 1 (Hoffläche und Parkplatz)
  • In der Trift (Parkplatz)
  • Hauptstraße 14a (Parkplatz)

Stadt Moringen

  • Amtsfreiheit 10 (Parkplatz am Rathaus bis Kreisverkehr Lange Straße)
  • Sollingstraße (bis Klosterhof 1)

Flecken Nörten-Hardenberg

  • Kreuzung/Bushaltestelle Hannoversche Straße/Bachstraße/Springstraße
  • Hardenberg-Schlosspark (Burgstraße, Ortsausgang Bishausen)
  • Edeka-Parkplatz (Hannoversche Straße/ Ecke Klosteracker 1)

Darüber hinaus kann es in den einzelnen Städten und Gemeinden weitere Bereiche (bspw. Innenstädte) geben, in denen ein Feuerwerksverbot gilt. Informationen dazu gibt es auch auf den Seiten der Städte und Gemeinden. Die Allgemeinverfügung des Landkreises Northeim zum Verbot von Feuerwerken und Ansammlungen zu Silvester und Neujahr finden Sie hier: https://www.landkreis-northeim.de/medien/dokumente/amtsblatt_80_2021_neu.pdf?20211223092444

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