Northeim (r). Der Landkreis Northeim als Untere Naturschutzbehörde beabsichtigt, das europäische Schutzgebiet Nr. 402 „Schwülme und Auschnippe“ als Landschaftsschutzgebiet unter Schutz zu stellen.
Hintergrund ist die Umsetzung der FFH-Richtlinie (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie). Hierdurch soll ein zusammenhängendes Netz von Schutzgebieten innerhalb der Europäischen Union entstehen, das auch unter dem Namen „Natura 2000“ bekannt ist. Die Kreisverwaltung ist durch das Bundesnaturschutzgesetz verpflichtet, die FFH-Gebiete im Zuständigkeitsbereich nach nationalem Recht zu sichern.
Die Ausweisung dient dem Schutz gefährdeter wildlebender heimischer Tier- und Pflanzenarten sowie ihrer natürlichen Lebensräume. Die Einzigartigkeit der Schwülme liegt in der durch das Fließgewässer geprägten Landschaft mit den besonders geschützten Tierarten (unter anderem Bachneunauge, Groppe und Schmale Windelschnecke). Diese gilt es in einer Verordnung zu schützen.
Im Rahmen des Verfahrens zur Verordnung des Landschaftsschutzgebietes sind die Bürgerinnen und Bürger aufgerufen, möglicherweise vorhandene Einwände gegen oder Anregungen für die Verordnung des Gebietes vorzubringen. Diese Beteiligung kann bis zum 27. März 2020 schriftlich per E-Mail an
Nachdem die Einwände abgewogen worden sind, wird die Verordnung im Ausschuss für Bau, Umwelt und Regionalplanung, dem Kreisausschuss und abschließend im Kreistag beraten. Die Verordnung würde dann mit Veröffentlichung im Amtsblatt des Landkreises Northeim in Kraft treten.
Foto: Landkreis Northeim