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Dienstag, 26. November 2024 Mediadaten
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Die Stadt Northeim, Abteilung 1.3 Bürgerdienste informiert die Northeimer Bevölkerung über die am Montag, 27.03.2017 anlaufenden und bis voraussichtlich zum 06.05.2017 andauernden Rattenbekämpfungsmaßnahmen einer im Auftrage der Stadt Northeim tätigen Hamelner Rattenbekämpfungsfirma.

Gelegentlich melden Northeimer Bürger/-innen dem Ordnungsamt ihre Beobachtungen von Ratten, nicht selten in der Nähe von Gewässern. Hierbei handelt es sich jedoch häufig um Bisam im Unterschied zur Haus- oder Wanderratte.

Bisamratten oder Bisam

Die im deutschen Sprachgebrauch häufig verwendete Bezeichnung „Bisamratte“ ist biologisch nicht korrekt, da es sich bei der Bisamratte keineswegs um eine Rattenart handelt. Der Bisam zählt vielmehr zu den Wühlmäusen (Arvicolinae), deren größter lebender Vertreter er ist.

Soweit Bisam in der Nähe von Gewässern gesichtet werden, können dem Ordnungsamt entsprechende Hinweise gegeben werden. Die Bekämpfung von Bisam zählt jedoch zur Unterhaltungspflicht von Gewässern nach dem Niedersächsischen Wassergesetz (NWG) und der Erhaltung von Deichen und Dämmen nach dem Niedersächsischen Deichgesetz (NDG). Die Zuständigkeit hierfür liegt bei den Unteren Wasserbehörden bzw. den Gewässerverbänden.

Wanderratten und Hausratten

Ratten dagegen sind Gesundheitsschädlinge, da sie Krankheitserreger auf Menschen übertragen können.

Die Verordnung über die Rattenbekämpfung im Lande Niedersachsen schreibt vor, wer die Rattenbekämpfung in Niedersachsen durchzuführen hat und wann eine Gemeinde eine sogenannte Entrattung vorzunehmen hat.

Hiernach sind zur Rattenbekämpfung verpflichtet:

1. die Personen, welche die tatsächliche Gewalt über Grundstücke (Besitzer) oder Schiffe (Ausrüster) ausüben; ist ein Grundstücksbesitzer nicht gleichzeitig Eigentümer, so kann auch der Eigentümer, bei Schiffen der Reeder oder Schiffseigner, durch die Gemeinde verpflichtet werden;

2. die Gemeinden.

Weiter wird bestimmt, welche Präventions- bzw. Nachsorgemaßanhmen nach erfolreichen Bekämpfungsaktionen zu ergreifen sind, um einen erneuten Befall zu vermeiden. Wird in dem Gebiet einer Gemeinde ein Rattenbestand festgestellt, der geeignet ist, die Gesundheit der Bevölkerung zu gefährden, und kann diese Gefahr nicht durch Bekämpfungsmaßnahmen auf einzelnen Grundstücken behoben werden, hat die Gemeinde in ihrem Gebiet oder dem befallenen Teil ihres Gebietes eine Entrattung durchzuführen und Vorbeugungsmaßnahmen gegen einen neuen Rattenbefall zu treffen.

Zur Erhaltung des befallsarmen oder praktisch rattenfreien Zustandes in Northeim wird die Fa. Klimasch GmbH, Fachbetrieb für Schädlingsbekämpfung, Werftstraße 20, 31789 Hameln voraussichtlich bis zum 06.05.2017 sowohl im Oberflächenbereich / Freilandgelände als auch im Kanalnetz der Stadt Northeim eine großräumige Rattenbekämpfung durchführen. Hierbei handelt es sich um eine reine Routinebekämpfungsmaßnahme. Ein besonderes Befallsgeschehen liegt nach gegenwärtigem Erkenntnisstand nicht vor.

Die Bekämpfungsmaßnahmen erfolgen im gesamten Stadtgebiet. In den Ortschaften werden nur stichprobenartig Bekämpfungsmaßnahmen durchgeführt.

Im Freiland werden an stark von Menschen frequentierten Plätzen verschlossene Köderboxen eingesetzt. Ansonsten kommen Köderröhren, 70 cm lang, an den Bachläufen zum Einsatz. Soweit die Gefahr besteht, dass Köder insbesondere durch besondere Niederschlagsereignisse weggeschwämmt werden können, werden sie fachgerecht fixiert. Als Bekämpfungsmittel werden Frischköder Difenacoum in Tüten eingesetzt. Die Ködern sind mit dem Wirkstoff „Difenacoum“ prepariert. Kinder müssten hiervon mindestens 400 – 500 g aufnehmen, um erste Vergiftungserscheinungen zu haben. Darüber hinaus sind die Köder mit Bitterstoffen behandelt, die eine orale Aufnahme verhindern sollen. Im Vergleich hierzu ist die Gefahr eines Rattenbisses erheblich größer.

Auf die Telefonnummer der Giftnotrufzentrale (Giftnotruf Nord-Göttingen: 0551 19240) wird jedoch vorsorglich hingewiesen.

Eltern mit Kindern und Tierhalter werden dennoch gebeten, eine erhöhte Aufmerksamkeit walten zu lassen und Rattenköderfunde sofort der Abteilung 1.3 Bürgerdienste zu melden. Soweit Kinder beim Spielen Rattenköder finden, sollten sie diese möglichst nicht berühren. Eigentümer von bebauten und unbebauten, insbesondere an offenen Gewässern (Bächen, Teichen u.ä.) gelegenen Grundstücken, die den Befall ihrer Grundstücke durch Ratten feststellen konnten, werden ebenfalls gebeten, sich umgehend bei der Abteilung 1.3 Bürgerdienste, zu melden, damit spezifische Befallssitationen gezielt und wirkungsvoll bekämpft werden können. Hierzu zählt insbesondere, dass alle Ratten eines Befallsgeschehens erfasst und bekämpft werden.

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