Cookie-Einstellungen

Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den Betrieb der Seite und für die Steuerung unserer kommerziellen Unternehmensziele notwendig sind, sowie solche, die lediglich zu anonymen Statistikzwecken, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

Essenziell

Diese Cookies sind für den Betrieb der Seite unbedingt notwendig und ermöglichen beispielsweise sicherheitsrelevante Funktionalitäten.

Statistik

Um unser Angebot und unsere Webseite weiter zu verbessern, erfassen wir anonymisierte Daten für Statistiken und Analysen. Mithilfe dieser Cookies können wir beispielsweise die Besucherzahlen und den Effekt bestimmter Seiten unseres Web-Auftritts ermitteln und unsere Inhalte optimieren.

Komfort

Wir nutzen diese Cookies, um Ihnen die Bedienung der Seite zu erleichtern.

Mittwoch, 30. April 2025 Mediadaten
Anzeige
Anzeige

Landkreis Northeim (r). Meinen Sie, dass 100 Euro im Jahr für Schulbedarf pro Kind genügen? Weit gefehlt. Unterstützung bei der Geltendmachung verschiedener Ansprüche bietet das Diakonische Werk Leine Solling. Und erklärt: „Schüler, die SGB II-Leistungen beziehen, erhalten über das Bildungs- und Teilhabepaket für Schulmaterial und zum Beispiel Kopierkosten pauschal im August 70 Euro und im Februar 30 Euro. Dass damit der gesamte Schulbedarf nicht zu decken ist, wissen nicht nur die Eltern, sondern erkennen auch immer mehr Gerichte an.“ So sei beispielsweise ein Jobcenter verpflichtet worden, die Kosten für Schulbücher und Arbeitshefte schulpflichtiger Kinder zu übernehmen. Auch die Kostenübernahme für hochpreisige Geräte (PC oder Tablet) seien möglich. Die Verantwortlichen des Diakonischen Werkes geben folgenden Tipp: „Es ist daher anzuraten, solche Bildungskosten zusätzlich zum Regelbedarf und dem Bildungs- und Teilhabepaket vor der Anschaffung formlos beim Jobcenter zu beantragen. Es sollte dabei die Notwendigkeit des Schulbedarfs und der anfallenden Kosten durch die Schule nachgewiesen werden.“

Unterstützung bei der Geltendmachung dieser oder anderer Ansprüche erhalten Interessierte beim Diakonischen Werk Leine-Solling in Uslar, Kreuzstr. 10, unter Tel. 05571-92410.

Foto: Redaktion

Anzeige
Anzeige
commercial-eckfeld https://commercial.meine-onlinezeitung.de/images/Platzhalter_WIN_Prinzip/WIN_Premium_Eckfeld_NeueAdresse.gif#joomlaImage://local-images/Platzhalter_WIN_Prinzip/WIN_Premium_Eckfeld_NeueAdresse.gif?width=294&height=254