Landkreis Northeim (r). Meinen Sie, dass 100 Euro im Jahr für Schulbedarf pro Kind genügen? Weit gefehlt. Unterstützung bei der Geltendmachung verschiedener Ansprüche bietet das Diakonische Werk Leine Solling. Und erklärt: „Schüler, die SGB II-Leistungen beziehen, erhalten über das Bildungs- und Teilhabepaket für Schulmaterial und zum Beispiel Kopierkosten pauschal im August 70 Euro und im Februar 30 Euro. Dass damit der gesamte Schulbedarf nicht zu decken ist, wissen nicht nur die Eltern, sondern erkennen auch immer mehr Gerichte an.“ So sei beispielsweise ein Jobcenter verpflichtet worden, die Kosten für Schulbücher und Arbeitshefte schulpflichtiger Kinder zu übernehmen. Auch die Kostenübernahme für hochpreisige Geräte (PC oder Tablet) seien möglich. Die Verantwortlichen des Diakonischen Werkes geben folgenden Tipp: „Es ist daher anzuraten, solche Bildungskosten zusätzlich zum Regelbedarf und dem Bildungs- und Teilhabepaket vor der Anschaffung formlos beim Jobcenter zu beantragen. Es sollte dabei die Notwendigkeit des Schulbedarfs und der anfallenden Kosten durch die Schule nachgewiesen werden.“
Unterstützung bei der Geltendmachung dieser oder anderer Ansprüche erhalten Interessierte beim Diakonischen Werk Leine-Solling in Uslar, Kreuzstr. 10, unter Tel. 05571-92410.
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