Northeim (red). Die Kreisverwaltung Northeim erinnert an die jährliche Anleinpflicht für Hunde in der freien Landschaft und in Wäldern. Vom 1. April bis einschließlich 15. Juli müssen Hunde zum Schutz wildlebender Tiere an der Leine geführt werden – auch auf Wegen und in der Nähe von Ortschaften.
Die Regelung basiert auf dem Niedersächsischen Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung und dient dem Schutz von Jungtieren wie Rehkitzen, Hasen oder Bodenbrütern, die in dieser Zeit besonders empfindlich auf Störungen reagieren.
Trotz Hinweisschildern und regelmäßiger Berichterstattung kommt es laut Kreisverwaltung immer wieder zu Verstößen: Hunde stöbern Wildtiere auf, stören sie – oder töten sie sogar, oft ohne Wissen ihrer Halter. Wer sich nicht an die Vorschrift hält, muss mit einem Bußgeld rechnen.
Zwar gilt die Leinenpflicht nicht in städtischen Grünanlagen oder Parks, doch auch dort wird zur Vorsicht geraten: Viele Wildtiere nutzen diese Rückzugsorte zur Aufzucht ihres Nachwuchses. Hundehalter sollten daher auch innerhalb von Ortschaften besonders aufmerksam sein und ihre Tiere im Zweifel anleinen.
Zugleich bittet die Kreisverwaltung auch Spaziergängerinnen und Spaziergänger, Abstand von Wildtieren zu halten. Vor allem Kinder sollten darüber aufgeklärt werden, dass Berührungen mit Jungtieren lebensgefährlich sein können – nicht selten nehmen Elterntiere ihre Jungen danach nicht mehr an.