Hannover (red). Am 15. Januar 2025 beginnt die Pilotphase der „elektronischen Patientenakte für alle“ (ePA) in Hamburg, Franken und Nordrhein-Westfalen. Der bundesweite Rollout ist frühestens ab dem 15. Februar 2025 geplant – dann auch in Niedersachsen.
Die Einführung der ePA, geregelt im Digital-Gesetz (DigiG), sieht vor, dass Krankenkassen für alle Versicherten automatisch eine elektronische Patientenakte anlegen, es sei denn, diese widersprechen dem ausdrücklich (Opt-out-Prinzip). Versicherte sollten sich deshalb frühzeitig informieren, ob sie die ePA nutzen möchten oder der Nutzung ganz oder teilweise widersprechen wollen.
Widerspruch und Datensicherheit
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen weist darauf hin, dass ein Widerspruch jederzeit möglich ist – auch nach dem Anlegen einer Akte. Die Krankenkassen sind verpflichtet, bereits angelegte Akten nachträglich zu löschen. Darüber hinaus können Versicherte Zugriffsbeschränkungen für bestimmte Ärztinnen und Ärzte einrichten oder nur ausgewählte Daten freigeben.
Während die ePA Vorteile wie den einfachen Austausch medizinischer Dokumente oder die Vermeidung von Doppeluntersuchungen bietet, gibt es auch Kritik an der Datensicherheit. IT-Experten deckten Ende 2024 auf dem Chaos Communication Congress Sicherheitsmängel auf. Denis Lehmkemper, Landesbeauftragter für den Datenschutz Niedersachsen, fordert: „Der Bund muss schnell handeln und die Kritikpunkte beheben. Gesundheitsdaten verdienen höchste Sicherheitsstandards.“
Weitere Informationen
Antworten auf häufige Fragen zur ePA und Informationen zum Datenschutz finden Interessierte auf den Webseiten des Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen (lfd.niedersachsen.de/epa) und der Bundesbeauftragten für den Datenschutz (www.bfdi.bund.de).