Northeim (red). Für Privathaushalte gibt es zum zweiten Mal in diesem Jahr die Möglichkeit, Schadstoffe und Elektrokleingeräte am mobilen Sammelfahrzeug der Kreisabfallwirtschaft kostenlos abzugeben. Das Schadstoffmobil wird in der Zeit vom 18. September bis 5. Oktober 2023 im gesamten Kreisgebiet unterwegs sein und zentrale Orte im Kreisgebiet anfahren.
In folgenden Bereichen ist das Schadstoffmobil unterwegs:
Montag,18. September: Bad Gandersheim
14:30 bis 18:00 Uhr (Stiftsfreiheit, vor der Polizei)
Dienstag, 19. September: Einbeck
13:00 bis 15:30 Uhr (Parkplatz Neues Rathaus, Teichenweg/Köppenweg)
16:00 bis 18:00 Uhr (auf dem Festplatz, Kohnser Weg )
Mittwoch, 20. September: Bodenfelde
14:30 bis 18:00 Uhr (Platz in den Sauren Wiesen)
Donnerstag, 21. September: Katlenburg
14:30 bis 18:00 Uhr (REWE, Albrechthäuser Weg 1-3)
Freitag, 22. September: Moringen
14:30 bis 18.00 Uhr (Bauhof, Domänenhof, Amtsfreiheit)
Montag, 25. September: Uslar
14:30 bis 18:00 Uhr (Parkplatz, Graftplatz)
Dienstag, 26. September: Hardegsen
14:30 bis 18:00 Uhr (Platz Bauhof/Feuerwehrgerätehaus, Am Gladeberg)
Mittwoch, 27. September: Kalefeld
14:30 bis 18:00 Uhr (Festplatz, Eboldshäuser Str. 29)
Donnerstag, 28. September: Nörten-Hardenberg
14:30 bis 18:00 Uhr (Parkplatz Gemeindeverwaltung, Burgstraße)
Freitag, 29. September: Dassel
14:30 bis 18:00 Uhr (Parkplatz Stadion an der Lehmbreite, Lessingstraße)
Mittwoch, 04. Oktober: Einbeck-Kreiensen
14:30 bis 18:00 Uhr (Parkplatz Bürgerhaus, Am Plan)
Donnerstag, 05. Oktober: Northeim
13:00 bis 15:30 Uhr (Parkplatz, Am Mühlenanger)
16:00 bis 18:00 Uhr (Parkplatz BBS II, Hans-Holbein-Str.)
Was wird am Sammelfahrzeug angenommen?
Batterien und Akkus aus Geräten und Elektrowerkzeugen, außerdem PCB-haltige Kondensatoren (bis zu einem Kilogramm pro Stück). Holzschutzmittel, Pflanzenschutz- und Pflanzenbehandlungsmittel, Kleberreste, Säuren, Laugen und Beizmittel. Ebenso Ammoniak, Labor- und Fotochemikalien, Fette und Wachse (flüssig oder als Paste), ölhaltige Betriebsmittel (zum Beispiel Öllappen, Ölfilter), Putz- und Reinigungsmittel (flüssig und fest) und Spraydosen mit Restinhalten.
Aus privaten Haushalten werden weiterhin auch Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen am Schadstoffmobil angenommen. Als haushaltsübliche Menge gelten maximal fünf Stück pro Anlieferung. Um Missbräuche auszuschließen, kann das Sammelpersonal die Herkunft der Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen erfragen. Flüssige Restmengen von schadstoffhaltigen Farben und Lacken gehören ebenfalls zur Schadstoffsammlung.
Separates Fahrzeug von der Kreisabfallwirtschaft für defekte Elektro-Kleingeräte
Damit alte, defekte Elektrokleingeräte aus Privathaushalten, wie zum Beispiel Rasierer, Fön, Mikrowelle, Toaster, Radio, Mixer, Kaffeemaschine, und ähnliches nicht über den Hausmüll entsorgt werden, bietet die Kreisabfallwirtschaft an, derartige Geräte in haushaltsüblichen Mengen kostenlos zur gleichen Zeit und am gleichen Standplatz, an einem gesonderten Fahrzeug abzugeben.
Sämtliche Schadstoffe und Elektrogeräte müssen dem Personal am Sammelfahrzeug persönlich übergeben werden. Behälter oder Altgeräte dürfen nicht einfach abgestellt werden, weil sie so in unbefugte Hände (zum Beispiel Kinder) gelangen und Schäden oder Unfälle verursachen könnten. Die Schadstoffe sollten möglichst in den Originalverpackungen belassen werden und so transportiert werden, dass sie sich nicht vermischen können. Eine Umfüllung am Fahrzeug ist nicht vorgesehen. Die Behälter für flüssige, krümelige und pulvrige Stoffe müssen verschlossen sein.
Weil die mobile Schadstoffsammlung nur für private Haushalte vorgesehen ist, werden nur haushaltsübliche Mengen angenommen. Die Gebinde dürfen nicht schwerer als 20 Kilogramm sein, ein Behälter nicht mehr als 20 Liter fassen. Auch für die Annahme von Elektroaltgeräten gelten haushaltsübliche Mengen.
Was wird am Schadstoffmobil nicht angenommen?
Nicht angenommen werden Autobatterien. Beim Neukauf einer Autobatterie ohne gleichzeitige Rückgabe einer alten Batterie wird ein Pfand von 7,50 Euro erhoben. Die Kreisabfallwirtschaft empfiehlt die Quittung aufzuheben, damit bei der Rückgabe der gebrauchten Batterie (ohne Neukauf) das Pfand zurück verlangt werden kann.
Der Handel ist auch zur Rücknahme von Altöl verpflichtet. Deshalb wird Altöl bei der mobilen Schadstoffsammlung nicht angenommen. Die Kreisabfallwirtschaft rät beim Ölkauf den Kassenbeleg aufzuheben oder den Ölwechsel gleich von einer Fachwerkstatt durchführen zu lassen.
Altmedikamente werden ebenfalls nicht angenommen. Diese gehören in die Restabfalltonne. Dabei sollte Missbrauch, zum Beispiel durch Kinder, ausgeschlossen sein.
Binder- oder Wandfarbe, auch Dispersionsfarben genannt, werden nicht am Fahrzeug angenommen. Dispersionsfarben umfassen eine sehr große Gruppe von verschiedenen Farben. Es gibt sie farbig und farblos, als Lacke und Lasuren, für innen und außen, für fast alle Untergründe. Weil sie keine Lösemittel enthalten, gehören Farbreste von Binder,- Wand,- und Dispersionsfarben nicht zur Schadstoffsammlung. Eingetrocknet, mit Gips oder Sand gebunden und dann zum Beispiel in Zeitungspapier gewickelt, können sie über die Hausmülltonne entsorgt werden. Die leeren Farbeimer gehören in den gelben Sack.
Ausgehärtete Farben und Lacke sind ebenfalls über die Restabfalltonne zu entsorgen. Diese Abfälle brauchen nicht zum Schadstoffmobil gebracht zu werden.
Annahmestellen in Geschäften
Im Landkreis Northeim gibt es auch einige Geschäfte, die während der Öffnungszeiten verschiedene Schadstoffe annehmen. Eine Übersicht darüber, welches Geschäft welche Schadstoffe annimmt, ist im Internet unter Abfall und Deponien unter dem Menüpunkt „Schadstoffsammlung“ zu finden.
Jedes Geschäft, das Gerätebatterien oder Akkus ständig oder zeitweise in seinem Sortiment führt, muss diese auch zurücknehmen. Ganz unabhängig davon, wo sie gekauft worden sind.
Weitere Informationen über die Schadstoff- und Elektroaltgerätesammlung und Möglichkeiten zur Abfallvermeidung gibt die Abfallberaterin Petra Schmalle, Telefon 05551/708-162.