Northeim (red). Die Wahl der Schöffinnen und Schöffen sowie Jugendschöffinnen und Jugendschöffen des Amtsgerichtsbezirks Northeim für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 steht bevor. Schöffen sind ehrenamtliche Richter an den Amts- und Landgerichten. Sie verhandeln und entscheiden dort gleichberechtigt mit Berufsrichtern in Strafverfahren bzw. Jugendstrafverfahren. Die Vorschlagsliste für die Schöffenwahl 2023 wird bis Mitte des Jahres aufgestellt. Bewerbungen um ein solches Ehrenamt sind ab sofort möglich.
Die Bewerbung ist bei der Gemeinde abzugeben, wo der Bewerber seinen Hauptwohnsitz hat. Weitere Informationen zu den Auswahlkriterien und Bewerbungsfristen um ein Schöffenamt gibt es auf www.northeim.de oder bei Frau Müller (Tel. 05551/966-165) bzw. Herrn Mirth (Tel. 05551/966- 169). Neu ist, dass eine Bewerbung für das Schöffenamt über das neue Serviceportal der Stadt Northeim, welches seit Anfang Januar in Betrieb ist, abgegeben werden kann.