Northeim (red). In der Regel erhalten die Energie- und Wasserkunden der Stadtwerke Northeim (SWN) die Jahresverbrauchsabrechnungen Ende Januar. In Folge der Energiekrise und damit gesetzlicher Änderungen durch den Bund müssen dieses Jahr systemseitig umfangreiche Programmierungen angepasst werden. So muss in den Jahresrechnungen für 2022 die Dezember-Soforthilfe für Gas und Wärme berücksichtigt werden. Dadurch verzögert sich Versand aller Rechnungen.
Aktuell arbeiten die Stadtwerke und die Softwaredienstleister mit Hochdruck an der Erstellung der Rechnungen. Nach heutigen Erkenntnissen gehen die SWN davon aus, dass die Rechnungen um den 6. Februar 2023 verschickt werden können. Für die Verzögerung entschuldigen sich die Stadtwerke und bitten um Verständnis.
Staatliche Preisbremsen
Gleichzeitig weisen die SWN darauf hin, dass die komplexen Regelungen zu den erst Ende Dezember beschlossenen Preisbremsen für Strom-, Gas- und Wärmelieferungen in den Jahresrechnungen und damit bei der Berechnung der Abschläge für 2023 noch nicht berücksichtigt werden.
Durch den Gesetzgeber wurde festgelegt, dass die Preisbremsen zum 1. März 2023 in Kraft treten. Den neuen Gesetzen entsprechend wird der monatliche Abschlagsbetrag ab März 2023 neu ermittelt. Für Januar und Februar soll die finanzielle Entlastung dann rückwirkend greifen.
Zu beachten ist: Die rückwirkende Regelung bedeutet auch, dass Kunden im Januar und Februar die mit der Jahresabrechnung mitgeteilten Abschläge zahlen müssen. Im März erfolgt dann eine Verrechnung oder Gutschrift mit den festgesetzten Entlastungsbeträgen. Näheres zu den Auswirkungen der Preisbremsen teilen die Stadtwerke Northeim ihren Kunden im März in einem Anschreiben per Post mit. Darin informieren die SWN auch über die Neuberechnung des individuellen Abschlages.
Geänderte Zahlungsfristen
Durch die Verzögerung beim Rechnungsversand verschieben sich auch die Zahlungsfristen: Etwaige offene Beträge aus der Jahresverbrauchsabrechnung sowie der Abschlag Januar werden erst zum 22.02.2023 fällig. Dass bereits eine Woche später der Abschlag Februar zu zahlen ist, bedauern die Stadtwerke Northeim – aufgrund der aktuellen Situation habe man momentan aber keine andere Möglichkeit. Zu beachten ist, dass im Januar 2023 keine Abschlagszahlung an die Stadtwerke Northeim erfolgt. Zudem wurde der Abschlag Dezember für Gas- und Wärmelieferungen durch den Staat übernommen.
Vorteile durch MwSt.-Senkung ganzjährig in 2022
Die Stadtwerke Northeim haben im Zusammenhang mit der Jahresrechnung 2022 für Gas und Wärme aber auch erfreulichere Nachrichten: Statt nur für die Monate Oktober bis Dezember 2022 werden die Stadtwerke den für Gas- und Wärmelieferungen reduzierten Steuersatz (statt 19 % beträgt die Umsatzsteuer nur 7 %) für das gesamte Jahr 2022 berechnen.
Damit ermöglichen die Stadtwerke ihren Kunden einen größtmöglichen Steuervorteil. Zumindest alle Privatkunden der Stadtwerke mit einer ganzjährigen Gaslieferung profitieren auf besondere Weise und sparen bares Geld. Diese Ausnahme gilt wohlgemerkt ausschließlich für die zum Stichtag 31.12.2022 abzurechnenden Jahresabnahmemengen. Bei Kunden, die beispielsweise monatlich Rechnungen für Gas und Wärme erhalten, muss die Abgrenzung mit Bezug auf den unterjährigen Leistungszeitraum erfolgen.
Hilfe bei Zahlungsschwierigkeiten
Auch bei den Stadtwerken Northeim weiß man, dass die Entwicklung bei den Energiepreisen unerfreuliche Nachrichten sind und eine starke finanzielle Belastung für Kunden darstellen können.
Sollten Kunden finanzielle Schwierigkeiten haben oder Zahlungsverzug ahnen, bitten die Verantwortlichen der Stadtwerke Northeim darum, schnell Kontakt zum Kundenserviceteam aufzunehmen. Ziel ist es, gemeinsam und frühestmöglich eine für alle Seiten konstruktive Lösung zu finden.
Kundeninformation
Bei offenen Fragen steht das Kundenserviceteam der Stadtwerke Northeim gerne zur Verfügung (Telefon: 05551 6005-555, E-Mail:
Wissenswerte Informationen sind auch online unter www.stadtwerke-northeim.de nachzulesen. So haben die Stadtwerke zu den Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) zusammengestellt.