Cookie-Einstellungen

Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den Betrieb der Seite und für die Steuerung unserer kommerziellen Unternehmensziele notwendig sind, sowie solche, die lediglich zu anonymen Statistikzwecken, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

Essenziell

Diese Cookies sind für den Betrieb der Seite unbedingt notwendig und ermöglichen beispielsweise sicherheitsrelevante Funktionalitäten.

Statistik

Um unser Angebot und unsere Webseite weiter zu verbessern, erfassen wir anonymisierte Daten für Statistiken und Analysen. Mithilfe dieser Cookies können wir beispielsweise die Besucherzahlen und den Effekt bestimmter Seiten unseres Web-Auftritts ermitteln und unsere Inhalte optimieren.

Komfort

Wir nutzen diese Cookies, um Ihnen die Bedienung der Seite zu erleichtern.

Mittwoch, 27. November 2024 Mediadaten
Anzeige
Anzeige

Northeim (lpd). Die Kreisverwaltung des Landkreises Northeim ruft alle geflüchteten Ukrainerinnen und Ukrainer im Kreisgebiet dazu auf, sich beim Landkreis Northeim erkennungsdienstlich registrieren zu lassen. Mit einer solchen Registrierung sind verschiedene Vorteile verbunden.

Ab dem 01.06.2022 findet ein sogenannter Rechtskreiswechsel statt. Das bedeutet, dass ab diesem Stichtag das Jobcenter für die Leistungsgewährung zuständig ist. Damit dort ein Leistungsanspruch besteht, muss zwingend eine vollständige ED-Erfassung (Fingerabdrücke aller zehn Finger, Foto) sowie eine gültige Fiktionsbescheinigung bzw. ein Aufenthaltstitel vorliegen.

Eine Fiktionsbescheinigung ist ein übergangsweiser Nachweis für ausländische Personen, der belegt, dass diese sich rechtmäßig im Bundesgebiet aufhalten und auf die Erteilung eines Aufenthaltstitels warten. Um einen Aufenthaltstitel beantragen zu können, ist wiederrum eine erkennungsdienstliche Registrierung notwendig.

Für die ED-Erfassung und die Beantragung eines Aufenthaltstitels sind bei der Kreisverwaltung aktuell auch kurzfristig Termine möglich. Alle Personen, die bis zum 01.06.2022 nicht die Voraussetzungen erfüllen, erhalten für eine Übergangsfrist zunächst vom Landkreis Leistungen, welche jedoch zeitlich begrenzt sind.

Zudem hat der Rechtskreiswechsel auch für die jeweiligen Einzelpersonen verschiedenen Vorteile. So haben diese beim Jobcenter einen höheren Leistungsanspruch sowie besseren Zugang zur Krankenversicherung durch eine Krankenversicherungskarte statt eines Krankenscheins. Zusätzlich wird der Zugang zum Arbeitsmarkt durch das Jobcenter mit verschiedenen Unterstützungsangeboten gefördert.

Die Kreisverwaltung und das Jobcenter haben bereits alle Personen, die vom Rechtskreiswechsel betroffen sind, schriftlich informiert (auch auf Ukrainisch). Die Kreisverwaltung appelliert zusätzlich an alle Personen, die geflüchtete Ukrainerinnen und Ukrainer unterstützen, diese ebenfalls auf den Sachverhalt hinzuweisen und zu einer ED-Erfassung zu motivieren.

Termine für eine ED-Erfassung können telefonisch unter 05551 708-8433 vereinbart werden.

Foto: lpd

Anzeige
Anzeige
commercial-eckfeld https://commercial.meine-onlinezeitung.de/images/Einbeck/Eckfeld/WIN_Premium_Eckfeld.gif#joomlaImage://local-images/Einbeck/Eckfeld/WIN_Premium_Eckfeld.gif?width=295&height=255