Northeim (red). Für Privathaushalte gibt es auch in diesem Jahr die Möglichkeit, Schadstoffe und Elektrokleingeräte am mobilen Sammelfahrzeug der Kreisabfallwirtschaft kostenlos abzugeben. Das Schadstoffmobil wird in der Zeit vom 12. April bis 7. Mai 2021 im gesamten Kreisgebiet unterwegs sein und in fast allen Ortsteilen halten.
Montag, 02. Mai 2022: Raum Bodenfelde und Uslar
- 11:00 - 11:15 Fürstenhagen (Bushaltestelle, Sportplatzstr.)
- 11:45 - 12:00 Offensen (Volksbank, Heisebecker Str.)
- 12:30 - 12:45 Verliehausen (Seitenstreifen, Oberdorfstr. 7)
- 13:15 - 13:30 Schoningen (P FGH, Angerweg)
- 14:05 - 14:20 Wiensen (FGH, Bodenfelder Str.)
- 15:30 - 15:45 Ahlbershausen (ehem. Gasthaus Kohle, Arenborner Str.)
- 16:35 - 16:50 Wahmbeck (P Teichanlage, Bruchstr.)
- 17:20 - 18:20 Bodenfelde (Platz "In den Sauren Wiesen")
Dienstag, 03. Mai 2022: Raum Einbeck, Northeim, Kalefeld und Bad Gandersheim
- 10:00 - 10:15 Wrescherode (Platz vor dem Feuerwehrhaus, Grasweg 9)
- 10:35 - 10:50 Bentierode (Platz vor der Kirche)
- 11:15 - 11:30 Orxhausen (Platz 100 m hinter der Bushaltestelle, Hauptstr.)
- 11:50 - 12:05 Osterbruch (P Nähe Bushaltestelle, ehem. Gaststätte)
- 12:35 - 12:50 Sebexen (Platz Ecke Alte Siedlung / Zum Schlage)
- 13:20 - 13:35 Kalefeld (Festplatz, Eboldshäuser Str. 29)
- 14:00 - 14:15 Eboldshausen (DGH, An der Schule 1)
- 15:15 - 15:30 Edesheim (Hinterdorfstr. 18, gegenüber Haus Nr. 7)
- 16:00 - 16:15 Hohnstedt (Am Mühlengraben)
- 16:45 - 17:00 Vogelbeck (P Grundschule, Angerstr.)
Mittwoch, 04. Mai 2022: Raum Bad Gandersheim
- 12:00 - 12:15 Wolperode (Platz vor der Kirche, Wolperode 44)
- 12:45 - 13:00 Altgandersheim (Ecke Rük / Sonnenberg)
- 13:20 - 13:35 Gremsheim (Auf dem Dorfplatz)
- 14:00 - 14:15 Helmscherode (Helmscherode 18/19)
- 14:45 - 15:00 Gehrenrode (Platz am Restaurant "Artimes", Gehrenrode 28)
- 15:30 - 15:45 Dankelsheim (Platz vor der Kirche, Dankelsheim)
- 16:30 - 17:30 Bad Gandersheim (Stiftsfreiheit, vor der Polizei)
Donnerstag, 05. Mai 2022: Raum Dassel
- 12:00 - 12:15 Deitersen (DGH, Burgstiegstr. 2)
- 12:40 - 12:55 Amelsen (Dorfplatz, Allerbachstr. 27)
- 13:20 - 13:35 Portenhagen (Portenhäger Str. 19)
- 14:00 - 14:15 Lüthorst (Luthardstr., Ecke Elbingsweg)
- 15:00 - 15:15 Hunnesrück (P Gaststätte "Zum kühlen Grund")
- 15:45 - 16:00 Eilensen (Eilenser Str. / Ellenser Weg)
- 16:20 - 16:35 Krimmensen, Ellensen (ehem. FGH, Lange Str. 25)
- 17:00 - 17:30 Hoppensen (Bushaltestelle, Pavillon)
Freitag, 06. Mai 2022: Raum Nörten-Hardenberg und Northeim
- 11:15 - 11:30 Langenholtensen (P An der Düne, Pascheburgring)
- 12:00 - 12:15 Sudheim (Mehrzweckhalle, Bishäuser Weg)
- 12:40 - 12:55 Bühle (FGH, Wöhranger 2)
- 13:20 - 13:35 Sudershausen (FGH / Sporthaus, Leisenröder Str.)
- 14:00 - 14:15 Bishausen (P Mühle Schnelle, Am Glockenhof)
- 14:40 - 14:55 Lütgenrode (DGH, Koppelweg)
- 16:00 - 16:15 Parensen (FGH, Hauptstr. 60)
- 16:40 - 16:55 Angerstein (P unterhalb des FGH, Springstr.)
- 17:15 - 18:00 Nörten-Hardenberg (P Gemeindeverwaltung, Burgstr. 2)
Die Standorte und Standzeiten stehen auch auf Seite 4 im aktuellen Abfallkalender, im Internet unter www.landkreis-northeim.de/schadstoffsammlung und in der Abfall-App. Weitere Informationen über die Schadstoffsammlung und Möglichkeiten zur Vermeidung von schadstoffhaltigen Abfällen erhalten Sie von der Abfallberatung der Kreisabfallwirtschaft unter Telefon 05551/708162.
Was wird am Schadstoffmobil angenommen?
- Aus privaten Haushalten werden weiterhin auch Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen am Schadstoffmobil angenommen. Als haushaltsübliche Menge gelten maximal fünf Stück pro Anlieferung. Um Missbräuche auszuschließen, kann das Sammelpersonal nach der Herkunft der Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen fragen.
- Batterien und Akkus aus Geräten und Elektrowerkzeugen, außerdem PCB-haltige Kondensatoren (bis zu einem Kilogramm pro Stück). Holzschutzmittel, Pflanzenschutz-/Behandlungsmittel, Kleberreste, Säuren, Laugen und Beizmittel. Ebenso Ammoniak, Labor- und Fotochemikalien, Fette und Wachse (flüssig oder als Paste), ölhaltige Betriebsmittel (z.B. Öllappen, Ölfilter), Putz- und Reinigungsmittel (flüssig und fest) und Spraydosen mit Restinhalten.
- Flüssige Restmengen von schadstoffhaltigen Farben und Lacken gehören ebenfalls zur Schadstoffsammlung. Damit sind keine Binder- oder Wandfarben gemeint!
Elektrokleingeräte – Annahme während der Schadstoffsammlung
Damit auch zukünftig alte, defekte Elektrokleingeräte aus Privathaushalten, wie z. B. Handys, Rasierer, Fön, Mikrowelle, Toaster, Radio, Mixer, Kaffeemaschine, u. ä. nicht mehr über den Hausmüll entsorgt werden, bietet die Kreisabfallwirtschaft auch in diesem Jahr an, derartige Geräte in haushaltsüblichen Mengen im Rahmen der kommenden Schadstoffsammelaktion zu entsorgen. Die Kreisabfallwirtschaft weist jedoch darauf hin, dass aus Platzgründen nur Geräte mit einer Kantenlänge unter 50 cm angenommen werden. Alle größeren Elektrogeräte wie z. B. große Mikrowellen, Röhrenfernseher, Waschmaschinen und Kühlschränke bleiben hiervon ausgenommen; diese werden wie gewohnt bei der Sperrmüllentsorgung mitgenommen. Sie können auch während der Öffnungszeiten auf der Deponie in Blankenhagen abgegeben werden.
Abgabe am Schadstoffmobil und am Sammelfahrzeug der KAW
Sämtliche Schadstoffe müssen auf dem Sammeltisch bzw. auf der Ladefläche des Sammelfahrzeuges abgestellt werden. Erst wenn das Personal die Schadstoffe bzw. die Elektrogeräte wegsortiert hat, darf man sich vom Fahrzeug entfernen. Auf keinen Fall dürfen Behälter nur abgestellt werden, weil sie so in unbefugte Hände (z.B. Kinder) gelangen und große Schäden verursachen können. Die Schadstoffe sollten möglichst in den Originalverpackungen belassen und so transportiert werden, dass sie sich nicht vermischen können. Am Fahrzeug selbst wird nichts umgefüllt. Die Behälter für flüssige, krümelige und pulvrige Stoffe müssen verschlossen sein.
Da die mobile Schadstoffsammlung nur für private Haushalte stattfindet, werden auch nur haushaltsübliche Mengen angenommen. Kein Gebinde darf schwerer als 20 kg sein, ein Behälter nicht mehr als 20 Liter fassen.
Was wird am Schadstoffmobil nicht angenommen?
Nicht angenommen werden Autobatterien. Beim Neukauf einer Autobatterie ohne gleichzeitige Rückgabe einer alten Batterie wird ein Pfand von 7,50 Euro erhoben. Die Kreisabfallwirtschaft empfiehlt die Quittung aufzuheben, damit bei der Rückgabe der gebrauchten Batterie (ohne Neukauf) das Pfand zurückverlangt werden kann.
Der Handel ist auch zur Rücknahme von Altöl verpflichtet. Daher wird Altöl bei der mobilen Schadstoffsammlung nicht angenommen. Die Kreisabfallwirtschaft rät beim Ölkauf den Kassenbeleg aufzuheben oder den Ölwechsel gleich von einer Fachwerkstatt durchführen zu lassen.
Altmedikamente werden auch nicht angenommen. Diese gehören in die Restabfalltonne. Dabei sollte Missbrauch, zum Beispiel durch Kinder, ausgeschlossen sein.
Binder- oder Wandfarbe, auch Dispersionsfarben genannt, werden nicht am Schadstoffmobil angenommen. Dispersionsfarben umfassen eine sehr große Gruppe von verschiedenen Farben. Es gibt sie farbig und farblos, als Lacke und Lasuren, für innen und außen, für fast alle Untergründe. Die Bindemittel sind nicht wasserlöslich und bilden, wenn das Wasser verdunstet, eine kunststoffartige Oberfläche. Grundsätzlich handelt es sich also um Farben, die nicht mit Wasser verdünnt werden können, was gegenüber Farben auf Lösemittelbasis ein Vorteil ist. Weil sie keine Lösemittel enthalten, gehören Farbreste von Binderfarben nicht zur Schadstoffsammlung. Eingetrocknet, mit Gips oder Sand gebunden und dann z. B. in Zeitungspapier gewickelt, können sie über die Hausmülltonne entsorgt werden. Die leeren Farbeimer gehören (möglichst ohne den Bügel) in den Gelben Sack.
Ausgehärtete Farben und Lacke sind ebenfalls über die Restabfalltonne zu entsorgen. Diese Abfälle brauchen nicht zum Schadstoffmobil gebracht werden.
Annahmestellen in Geschäften
Im Landkreis Northeim gibt es noch einige Geschäfte, die während der Öffnungszeiten verschiedene Schadstoffe annehmen. Eine Übersicht darüber, welches Geschäft welche Schadstoffe annimmt, ist im Abfallkalender (Seite 10) und im Internet unter www.landkreis-northeim.de/schadstoffsammlung zu finden.
Jedes Geschäft, das Gerätebatterien oder Akkus ständig oder zeitweise in seinem Sortiment führt, muss diese auch zurücknehmen. Ganz unabhängig davon, wo sie gekauft worden sind.
Lithium-Batterien über 500 g z.B. von E-Bikes muss der Händler, der die Fahrräder verkauft, auch zurücknehmen.