Northeim (lpd). Zur Milderung von Notlagen, die aufgrund von Schäden der Hochwasser-Ereignisse vom 24. Juli bis 4. August 2017 in Niedersachsen entstanden sind, gewährt das Land Niedersachsen Finanzhilfen als Soforthilfe. Die finanziellen Hilfen beantragen können betroffene Privathaushalte in den Flusseinzugsgebieten:
Aller mit dem Nebenfluss Oker und zugehörigen Oker-Nebenflüssen im nördlichen Harzvorland und Leine mit Innerste und zugehörigen Nebenflüssen im westlichen und nördlichen Harzvorland sowie östliche Nebengewässer der Weser zwischen Hannoversch-Münden und Rinteln.
Mit dieser Soforthilfe soll den betroffenen Haushalten schnell und unbürokratisch geholfen werden. Die Soforthilfe wird gewährt, um akute Notlagen bei der Unterkunft oder der Wiederbeschaffung von Hausrat finanziell zu überbrücken und muss nicht zurückgezahlt werden.
Die Hilfe richtet sich grundsätzlich an geschädigte Privathaushalte mit einem Mindestschaden von 5.000 Euro. Pro erwachsene Person können 500 Euro und pro Kind 250 Euro beantragt werden. Der Höchstbetrag liegt pro Haushalt bei 2.500 Euro. Bei besonderen akuten Notlagen ist unter strengen Voraussetzungen eine Leistung von bis zu 20.000 Euro möglich. Weitere Einzelheiten können der „Richtlinie zur Gewährung von Hilfen für vom Hochwasser im Juli/August 2017 geschädigte Privathaushalte in Niedersachsen“ entnommen werden.
Die entsprechenden Anträge sind schriftlich bis zum 15.11.2017 beim Landkreis Northeim, Fachbereich III - Sicherheit und Ordnung, Medenheimer Str. 6/8, 37154 Northeim zu stellen. Auskünfte zum Verfahren und zur Antragstellung gibt es bei Holger Schulz unter Telefon 05551 708228.
Die Richtlinie und das Antragsformular können auf der Seite des Landkreises Northeim unter www.landkreis-northeim.de heruntergeladen werden.
Foto: Symbolfoto