Northeim (lpd). In seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause hat der Kreistag Änderungen der bestehenden Schülerbeförderungssatzung zugestimmt. Die Neufassung trat zum 1. August 2021, und damit noch vor dem neuen Schuljahr, in Kraft.
„Für die Eltern und Schülerinnen und Schüler kommt es mit der geänderten Satzung zu deutlichen Verbesserungen“, freut sich Landrätin Astrid Klinkert-Kittel über die breite Zustimmung. So können nun auch Schüler* innen des Sekundarbereichs II (z.B. ab Klasse 11), die sich in einer schulischen Ausbildung befinden, bei den Schülerbeförderungskosten für Fahrten im öffentlichen Personennahverkehr entlastet werden. Die Obergrenze für ein Schülermonatsticket ist dabei auf maximal 50 Euro festgelegt. Die Kosten darüber hinaus werden auf Antrag vom Landkreis Northeim erstattet. „Das allein bedeutet für viele Eltern und volljährigen Schüler*innen eine echte finanzielle Erleichterung“, zeigt sich Landrätin Astrid Klinkert-Kittel überzeugt.
Weiterhin wird die Erstattung für selbst durchgeführte Fahrten auf dem Schulweg angepasst, denn seit der letzten Anpassung im Jahr 2011 sind die Kraftstoffpreise - zuletzt durch die Einführung der CO²-Steuer - deutlich gestiegen.
Ab August werden für die Beförderung einer Schülerin bzw. eines Schülers mit einem privaten Personenkraftwagen jeweils für die Hin- und Rückfahrt auf dem Schulweg ein Betrag von 0,30 € je vollem Entfernungskilometer (Strecke Wohnort – Schule) erstattet. Auch bei Fahrten mit dem Moped oder Motorrad erfolgt eine Anpassung von 0,10 € auf 0,20 € für jeden tatsächlich gefahrenen Kilometer. Erstattet werden die Kosten immer dann, wenn die Nutzung des ÖPNV nicht möglich ist.
Als „Anreiz“ für die Nutzung eines Fahrrades als Alternative zum Linienbus enthält die Neufassung der Satzung auch eine Kostenerstattung für die Nutzung eines Fahrrades auf dem Schulweg. Für den täglichen Schulweg werden 0,10 € je tatsächlich gefahrenen Kilometer gezahlt.