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Samstag, 23. November 2024 Mediadaten
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Northeim (red). Welche Auswirkungen haben eigentlich politische Beschlüsse auf das Klima? Und wie kann das festgestellt werden? Darüber und über weitere Möglichkeiten für mehr Klimaschutz berät der Ausschuss für Planen, Bauen und Umwelt in seiner Sitzung am 16. März.

Anlass ist ein Antrag der Fraktion "Bündnis 90/Die Grünen" in der Stadt Northeim symbolisch den Klimanotstand auszurufen, um hervorzuheben, dass Klimaschutz stärker in das politische Handeln einbezogen werden muss.

Der Klimawandel ist eine sich exponentiell entwickelnde Krise, welche die globale Stabilität und die menschliche Existenz ernsthaft gefährdet. Der Weltklimarat (IPCC) hat in einem Sonderbericht zu den Folgen der globalen Erwärmung die Notwendigkeit festgestellt, die Treibhausgas-Emissionen bis weit vor 2030 zu reduzieren, um die Erdüberhitzung auf 1,5 Grad zu beschränken und damit die katastrophalsten Auswirkungen des Klimawandels zu vermeiden. Auch in Northeim werden diese Veränderungen spürbar. Extreme Wetterumschwünge, wie wir sie beispielsweise in diesem Februar mit einem Temperatursprung von fast 40 Grad in einer Woche erlebt haben, werden durch die voranschreitende Klimakrise häufiger und stärker auftreten. Um erhebliche Schäden für die menschliche Gesundheit, die Umwelt und die Wirtschaft abzuwenden, ist klimafreundliches Handeln sowohl durch die Zivilgesellschaft und Unternehmen aber auch auf kommunaler Ebene zwingend notwendig.

Die Stadtverwaltung hat die einzelnen Antragspunkte aufgegriffen und nun nach intensiver verwaltungsinterner Erörterung, wie sich die Stadt Northeim zielgerichtet zu mehr Klimaschutz bekennen kann, mit der Beschlussvorlage 767,1 einen Vorschlag für einen „Northeimer Weg zu mehr Klimaschutz“ vorgelegt. Im Kern schlägt die Stadtverwaltung vor, keinen Klimanotstand auszurufen, weil ein Klimanotstand nur einen symbolischen Charakter hätte. Vielmehr muss nach Ansicht der Stadtverwaltung der Fokus auf die inhaltliche Umsetzung der Klimaschutzmaßnahmen gelegt werden. Demnach soll durch den Beschluss anerkannt werden, dass die Eindämmung der Klimakrise und ihrer Folgen höchste Priorität hat und auch in Northeim das internationale Ziel verfolgt wird, die Erhöhung der durchschnittlichen Erdtemperatur auf 1,5 Grad zu begrenzen. Dazu sollen die Klimaziele der Stadt Northeim aus dem Integrierten Klimaschutzkonzept insofern konkretisiert werden, als die Treibhausgasemissionen im Northeimer Stadtgebiet bis 2030 um 45 Prozent und bis 2050 um mindestens 80 Prozent (beides gegenüber 2013) reduziert werden sollen.

Um diese Ziele zu erreichen, sollen das Integrierte Klimaschutzkonzept für die Stadt und weitere Maßnahmen zum Klimaschutz prioritär umgesetzt werden. In den kommenden zwei Jahren bilden somit Maßnahmen aus dem Handlungsfeld „Stadtverwaltung als Vorbild“, wie beispielsweise die Einführung einer nachhaltigen Beschaffung oder die Erarbeitung eines Leitfadens zum Einbezug von Klimaschutz und Klimaanpassung in der Bauleitplanung, den Fokus.

Da diese Maßnahmen allerdings nicht alle klimarelevanten Bereiche, welche die Stadt beeinflussen kann, beinhalten können, soll, wie im Ursprungsantrag vorgesehen, zusätzlich die Klimarelevanz politischer Beschlüsse geprüft werden. Dafür soll eine Checkliste angefertigt werden. Mit dieser Checkliste können die Mitarbeiter_innen, die mit dem zu prüfenden Vorhaben betraut sind, durch wenige qualitative Fragen die Klimarelevanz einschätzen. Diese Checkliste kann zum Beispiel folgende Schritte enthalten:

1. Im ersten Schritt muss festgestellt werden, ob das Vorhaben überhaupt eine Klimarelevanz hat. Die Benennung einer Straße hat zum Beispiel keine Klimarelevanz, der Bau eines Gebäudes oder die Anschaffung eines neuen Fahrzeuges hingegen schon.

2. Für die klimarelevanten Vorhaben muss in einem zweiten Schritt geprüft werden, ob die Auswirkungen positiv oder negativ für das Klima sind. Die energetische Sanierung einer Schule beispielsweise vermindert den Energieverbrauch und hat dadurch eine positive Klimarelevanz, während der Kauf eines Diesel-Fahrzeugs zu klimaschädlichen Emissionen führt und somit negative Auswirkungen auf das Klima hat. 3. Im dritten Schritt ist noch zu prüfen, ob die positiven oder negativen Auswirkungen geringfügig oder erheblich sind. Die Entsiegelung eines Pkw-Stellplatzes hat verständlicherweise geringere positive Auswirkungen als die Entsiegelung einer 20 Hektar großen Fläche. Wenn Vorhaben trotz ihrer negativen Klimawirkung umgesetzt werden sollen, ist das kurz zu erläutern. Der Bau eines Fahrradparkhauses hat zum Beispiel durch Flächenversiegelung eine negative Klimarelevanz, trägt aber zeitgleich zur Mobilitätswende bei, da durch mehr Radstellplätze auch mehr Fahrrad gefahren wird. Dieses Beispiel kann also dennoch umsetzungswürdig sein.

Demnach entsteht durch die noch zu komplettierende Checkliste ein zunehmendes Bewusstsein für Klimaschutz in der Breite und Routine der Verwaltung. Damit auch die politischen Entscheidungsträger_innen die Klimarelevanz der Vorhaben nachvollziehen können, werden die Ergebnisse der Checkliste in die Sachdarstellung der politischen Beschlussvorlagen aufgenommen. So können bewusst klimaschädliche Vorhaben vermieden und mehr Klimaschutz in Northeim umgesetzt werden, um dem Ziel einer begrenzten Erdüberhitzung für eine lebenswerte Zukunft mit jedem Beschluss näherzukommen.

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