Berlin (red). Heute wird der Bundestag die aus Sicht der SPD dringend überfällige Rechtssicherheit für Notfallsanitäterinnen und -sanitäter beschließen. Damit können sie künftig im Notfalleinsatz auch in Abwesenheit des Notarztes oder der Notärztin in eigenverantwortlich notwendige heilkundliche Maßnahmen durchführen, ohne gegebenenfalls Strafen fürchten zu müssen.

„Wenn Notfallsanitäterinnen und -sanitäter gerufen werden, kommt es auf jede Sekunde an. Sie sind oft als Erste vor Ort und müssen daher bis zum Eintreffen des Notarztes anhand ihres erlernten Wissens Notfallpatientinnen und Patienten umfassend versorgen können“, sagt der heimische Bundestagsabgeordnete Johannes Schraps. Bislang konnten sie im Fall von lebensbedrohlichen Zuständen des Patienten ihr lebensrettenden Wissens nur auf Anweisung eines Notarztes einsetzen. Sie mussten sich in diesem Fall auf einen rechtfertigenden Notstand berufen und ihr Handeln gegebenenfalls gerichtsfest begründen. „Wir haben diesen Zustand mit Unterstützung von den SPD-Kolleginnen und Kollegen aus Rheinland-Pfalz nun beendet. Denn sie haben im Bundesrat mit ihrer Initiative den Stein ins Rollen gebracht“, ergänzt Schraps.

Schon bei Beschluss des Notfallsanitätergesetzes hat die SPD-Bundestagsfraktion eine derartige Klarstellung gefordert, die damals aber von CDU/CSU und FDP abgelehnt wurde. Heute ist es endlich gelungen, den Knoten zu durchschlagen und Klarheit zu schaffen. „Von nun an können Notfallsanitäterinnen und -sanitäter eigenverantwortlich heilkundliche Maßnahmen ergreifen. Das ist auch und gerade im Interesse einer bestmöglichen Versorgung von Patientinnen und Patienten unerlässlich“, begrüßt Schraps die Änderung des Notfallsanitätergesetzes.