Northeim (r). Nach dem von der Verwaltung erarbeiteten Entwurf, könnten künftig etwa 1,3 Prozent der Kreisfläche (etwa 1.600 ha) als Vorranggebiete für Windkraft ausgewiesen werden. Als Planungsbehörde ist der Landkreis Northeim im Rahmen der Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) verpflichtet, geeignete Standorte für die Windenergie zu sichern und als Vorrang- oder Eignungsgebiete festzulegen.
Mit einer Planung für das gesamte Kreisgebiet soll das Ziel erreicht werden, die Windenergieanlagen zu konzentrieren, ohne einzelne Gebiete über Gebühr zu belasten. Durch die Ausweisung von Windvorrangflächen gilt für alle übrigen Bereiche eine sogenannte „Ausschlusswirkung“ - was bedeutet, dass alle Flächen außerhalb der Vorranggebiete für die Windenergie nicht zur Verfügung stehen. Damit können angemessene Abstände etwaiger Windenergieanlagen von den Siedlungen garantiert werden. Dafür hat der Landkreis Northeim bei seinen Planungen sogenannte harte und weiche Tabuzonen ermittelt. So wurde zum Beispiel zu Siedlungsbereichen und Krankenhäusern ein Abstand zu den Windenergieanlagen von 1.000 Metern festgelegt, zu Einzelhäusern, Splittersiedlungen im Außenbereich, Ferienhausanlagen und Campingplätzen sind es 600 Meter.
Übrig geblieben sind danach die sogenannten „Windpotenzialflächen“, die anhand weiterer Kriterien - dazu zählen die Bereiche Erholung und Sozialverträglichkeit, Infrastruktur und Technik, Natur- und Artenschutz sowie Landschaftsbild, Boden und Wasser und Denkmalschutz – auf ihre Eignung überprüft wurden. So sind nach aktuellem Stand rund 1.600 ha Fläche für die Windkraft übrig geblieben.
Die Städte und Gemeinden Bad Gandersheim, Bodenfelde, Dassel, Hardegsen, Kalefeld, Katlenburg-Lindau, Nörten-Hardenberg und Uslar haben die Kooperationsvereinbarung mit dem Landkreis Northeim bereits unterzeichnet. Für sie gilt, dass die Vorranggebiete mit Ausschlusswirkung ausgewiesen werden. Das bedeutet, dass außerhalb der im RROP festgelegten Flächen keine Windkraftanlagen gebaut werden dürfen. Bis zum 20. Dezember 2020 können weitere Kommunen die Vereinbarung unterzeichnen. Sollten sie das nicht tun, werden im RROP zwar Vorranggebiete ausgewiesen, Bauvorhaben außerhalb dieser Gebiete wären aber nicht von vornherein ausgeschlossen, sondern müssten im Außenbereich überall dort genehmigt werden, wo öffentliche Belange nicht dagegen sprechen, ggf. auch näher als 1.000 Meter an den Ortslagen, sofern die Gemeinden keinen gültigen Flächennutzungsplan haben, der Windenergievorranggebiete mit Ausschlusswirkung ausweist.
Mit dem Beschluss hat der Kreistag zunächst dem Entwurf der Kreisverwaltung zugestimmt. Die Planungen sollen nun im weiteren Verfahren veröffentlicht werden. Bürgerinnen und Bürger, Verbände und Organisationen, können dann Einwände gegen die Planungen vorbringen. Diese müssen schließlich bewertet werden und fließen in die Planungen ein, bevor der Kreistag schließlich endgültig über die Ausweisung von Windvorranggebieten im Rahmen der Neuaufstellung des RROP entscheiden wird. Aktuell steht somit noch nicht fest, ob die Flächen auch tatsächlich im dargestellten Umfang ausgewiesen werden.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung wird in etwa einem Jahr beginnen, wenn auch die übrigen Themen des Regionalen Raumordnungsprogramms im Entwurf vorliegen. Für die Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen und deren Einarbeitung in die Planung sind einige weitere Monate einzuplanen, so dass von einer endgültigen Genehmigung des RROP nicht vor 2023 zu rechnen ist. Zu den weiteren Themen zählen unter anderem die Bereiche Siedlungsstruktur und –entwicklung, Land- und Forstwirtschaft, Natur und Landschaft mit Biotopverbund, Erholung, Rohstoffe und Abfallentsorgung. Alle Informationen zur Neuaufstellung des RROP auch im Bereich Windkraft sind online unter www.landkreis-northeim.de/rropneuaufstellung zu finden.
Foto: Landkreis Northeim