Kreis Northeim (r). Mit mehrheitlich gefasstem Beschluss hat der Kreistag die Wahlbereichseinteilung für den Landkreis Northeim zur Kreiswahl am 12. September 2021 festgelegt. Für die Kreiswahl ist der Landkreis Northeim demnach in vier Wahlbereiche wie folgt eingeteilt: I Bad Gandersheim/Einbeck, II Kalefeld/Northeim, III Hardegsen/Katlenburg-Lindau/Moringen/Nörten-Hardenberg, IV Bodenfelde/Dassel/Uslar/gemeindefreies Gebiet Solling
Damit bleiben die Wahlbereiche im Vergleich zur Kreiswahl 2016 unverändert. Das Niedersächsische Kommunalwahlgesetz gibt vor, dass der Kreistag die Einteilung der Wahlbereiche bestimmt. Neben der Anzahl an Einwohnerinnen und Einwohnern pro Wahlbereich spielen bei der Entscheidungsfindung auch örtliche Verhältnisse eine Rolle. Die Kreisverwaltung hatte dem Kreistag vier unterschiedliche Varianten zur Einteilung in Wahlbereiche vorgestellt.
Für die Wahl der Kreistagsabgeordneten wird es jetzt im Landkreis Northeim am 12. September 2021 somit vier unterschiedliche Stimmzettel geben. Unterschiedlich deshalb, weil in jedem der vier Wahlbereiche andere Kandidatinnen und Kandidaten zur Wahl antreten.