Northeim (red). Der Rat der Stadt Northeim hat in seiner Sitzung am 11. Juni auf Vorschlag des Bürgermeisters beschlossen, auf die Erhebung von Elternbeiträgen sowie Entgelten für das Mittagessen für den Monat Mai zu verzichten. Diese Entscheidung stellt wie schon der zuvor beschlossene Verzicht für den Monat April eine weitere familienpolitische Entscheidung dar, die vielen Familien eine echte finanzielle Entlastung bringt.
Konkret bedeutet dies, das die Stadt Northeim Elternbeiträge, Betreuungspauschalen (bei mehr als achtstündiger Betreuung) auch für den Monat Mai 2020 rückwirkend nicht erheben und bereits geleistete Beträge erstatten wird. Das gilt insbesondere auch für die in Notgruppen betreuten Kinder. Gleichfalls wird auf die Erhebung von Verpflegungsentgelten (Mittagessen) verzichtet, sofern keine Notgruppenbetreuung erfolgte. Somit wird für alle Kinder unter drei Jahren, die noch beitragspflichtig sind, für Krippenkinder und für Kinder in der Hortbetreuung der Elternbeitrag vollständig erstattet, unabhängig davon, ob sie in der Notbetreuung waren oder nicht. Für Kinder über drei Jahren wird die Betreuungspauschale erstattet. Das Entgelt für das Mittagessen hingegen wird nur dann in voller Höhe erstattet, wenn Kinder zwar in einer Notgruppe betreut wurden, jedoch kein Mittagessen in Anspruch genommen haben bzw. im Rahmen der eingeschränkten Betreuung kein Mittagessen angeboten wurde. Für alle Kinder, die während der Notgruppenbetreuung Mittagessen bekommen haben, sind anteilige Kosten von den Eltern/Sorgeberechtigten zu zahlen. Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass kein Rechtsanspruch auf die genannten Erstattungszahlungen besteht. Von daher sind nach wie vor laufende Zahlungen zu den festgesetztern Terminen zu leisten.
Die Stadt Northeim wird die Erstattungen zeitnah durchzuführen. Aufgrund der Vielzahl der Fälle sowie der vorzunehmenden Prüfungen in Bezug auf die Höhe der jeweiligen Erstattungszahlung kann dies jedoch einige Zeit in Anspruch nehmen. Bis dahin wird darum gebeten, von einzelnen diesbezüglichen Nachfragen abzusehen.