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Mittwoch, 27. November 2024 Mediadaten
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Berlin (red). Mit dem im März vom Bundestag beschlossenen Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) sind auch Änderungen, die die Vergütungsverhandlungen für Heilmittelerbringer betreffen, beschlossen worden. Unter anderem sind bundeseinheitliche Höchstpreise und Vertragsverhandlungen auf Bundesebene Gegenstand des Gesetzes. Der CDU-Bundestagsabgeordnete Dr. Roy Kühne, Berichterstatter für Heilmittel der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, begrüßt diese Änderungen, da diese nun zu konkreten Verbesserungen für Therapeuten deutschlandweit führen. 

Ab dem 01. Juli 2019 gelten die jeweils bundesweiten Höchstpreise für Heilmittelbehandlungen. Das bedeutet, dass Preise für Leistungen bundeseinheitlich auf den höchsten von einer Krankenkasse in einer Region vereinbarten Preis angehoben werden. Physio- und Ergotherapeuten, Podologen wie Logopäden und Diätassistenten profitieren konkret von diesen Erhöhungen. Kühne: „Das ist eine gute Nachricht pünktlich zum Beginn der parlamentarischen Sommerpause. Wir schaffen finanzielle Entlastungen für Praxisinhaber und sorgen für eine bessere Bezahlung der angestellten Therapeuten.“ Besonders der dadurch erzielte Ost-West-Angleich sei eine langjährige Forderung von Verbänden und Therapeuten gleichermaßen gewesen.

Zuvor hatten sich die maßgeblichen Spitzenorganisationen der Heilmittelerbringer zusammen mit dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-SV) auf die höchsten geltenden Heilmittelpreise je Position verständigt. 

Auch für die kommenden Verhandlungen hat das vom Bundestag beschlossene TSVG die Weichen bereits gestellt. Die Vertragsverhandlungen finden künftig auf Bundesebene zwischen den Vertretern der Heilmittelerbringer und dem GKV-SV statt und werden dadurch deutlich transparenter. „Durch die Reduzierung der bisherigen Vielzahl von Verträgen auf bundesweite Verhandlungen schaffen wir Effizienz“ sagt Kühne, der sich für die Änderungen stark gemacht hatte.

Kühne dazu: „Wir brauchen die Therapeuten auf dem Land und in den Städten, in ambulanter wie in stationärer Versorgung. Wir brauchen eine qualitativ hochwertige Heilmittelversorgung. Die Verbesserungen müssen spürbar bei allen Therapeuten und den Versicherten ankommen. Dafür sind nun mit dem TSVG die wesentlichen Rahmenbedingungen geschaffen worden.“ 

Foto: Dr. Roy Kühne

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