Northeim (lpd). Auch der Kreisausschuss hat sich am vergangenen Montag mit der Zukunft der Förderschulen mit dem Schwerpunkt Lernen im Landkreis Northeim befasst. Nach der im Jahr 2012 vom Niedersächsischen Landtag beschlossenen Einführung der Inklusiven Beschulung sollten die Förderschulen Lernen eigentlich beginnend mit dem Schuljahr 2017/2018 auslaufen. Das Einschulen in eine neue 5. Klasse war nicht mehr möglich.
Die aktuelle Landesregierung hatte dies jedoch im Februar 2018 geändert und festgelegt, dass noch bis zum Schuljahr 2022/23 Schüler in der Klasse 5 aufgenommen werden dürfen, wenn der Schulträger dies bei der Landesschulbehörde beantragt. Voraussetzung ist laut Mitteilung der Landesschulbehörde, dass eine Mindestschülerzahl von dreizehn pro Jahrgang prognostiziert werden kann.
Der Kreisausschuss hatte deshalb jetzt darüber zu befinden, ob der Landkreis als Schulträger die eingeräumte Verlängerungsmöglichkeit beantragen soll. Nach intensiver Debatte, in der auch auf die bereits in der Vorwoche stattgefundene Diskussion im Ausschuss für Schule und Sport eingegangen wurde, hat der Kreisausschuss Landrätin Astrid Klinkert-Kittel damit beauftragt, den Bestandsschutz für die drei Förderschulen Lernen im Landkreis Northeim bei der Landesschulbehörde zu beantragen.
Bereits im Vorfeld der Beratung im Ausschuss für Schule und Sport hatten alle drei Förderschulen - die Albert-Schweitzer-Schule Uslar, die Osterbergschule Bad Gandersheim und die Erich Kästner-Schule Northeim - pädagogische Konzepte vorgelegt, die eine Weiterführung der Förderschulen vorsehen.
Mit seinem Beschluss ist der Kreisausschuss damit sogar weiter gegangen als der Fachausschuss empfohlen hatte. Sah die Beschlussempfehlung vom vergangenen Donnerstag noch vor, dass sich ein Antrag zunächst nur auf das Schuljahr 2018/2019 beziehen soll, wird der Antrag von Landrätin Astrid Klinkert-Kittel an die Landesschulbehörde nunmehr den vollen Fünfjahreszeitraum – also bis zum Schuljahr 2022/2023 – umfassen.
Keine Mehrheit fand hingegen der Vorschlag des Ausschusses für Schule und Sport, einen Unterausschuss einzurichten, der sich mit der Schulentwicklungsplanung für die Förderschulen befasst. Mit dem Ausschuss für Schule und Sport sei schließlich ein geeignetes Gremium vorhanden, um derartige Themen öffentlich zu beraten.
Bestandteil des Kreisausschussbeschlusses ist auch die an die Landesschulbehörde gerichtete Erwartung, über den Antrag des Landkreises möglichst schnell zu entscheiden. Denn nur so kann es für die Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern, aber auch für die betroffenen Förderschulen, Planungssicherheit geben.
„Wir werden nun schnellstmöglich die erforderlichen Anträge bei der Landesschulbehörde stellen“, so Landrätin Astrid Klinkert-Kittel, die ebenfalls auf eine zeitnahe Entscheidung aus Braunschweig hofft.
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