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Montag, 31. März 2025 Mediadaten
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Northeim (red). In der Zeit vom 21. März bis zum 23. Mai liegt der zweite Entwurf der Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogrammes (RROP) öffentlich aus. Alle relevanten Unterlagen können online auf der Beteiligungsplattform, vor Ort im Kreishaus oder auf der Webseite des Landkreises Northeim eingesehen werden.

Bis zum 23. Mai 2025 haben Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Northeim außerdem die Möglichkeit, eine Stellungnahme zu den geänderten Teilen des RROP-Entwurfes abzugeben, die in den Dokumenten zum zweiten Entwurf des RROP kenntlich gemacht sind. Die Stellungnahme kann in schriftlicher und elektronischer Form sowie mündlich zur Niederschrift erfolgen.

Die Unterlagen zum RROP-Entwurf können an folgenden Stellen eingesehen werden:

  • Auf der digitalen Beteiligungsplattform zur Neuaufstellung des RROP im Landkreis Northeim unter https://beteiligung-regionalplan.de/northeim2
  • Vor Ort im Kreishaus (Anbau), Medenheimer Straße 6/8, Zimmer 161 zu den Öffnungszeiten der Kreisverwaltung (Montag und Freitag: 8:30 - 12:30 Uhr, Dienstag und Donnerstag: 8:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr). Es wird darum gebeten, vorher einen Termin zu vereinbaren, um Wartezeiten zu vermeiden. Dies ist telefonisch unter 05551 – 708-192 oder per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. möglich.
  • Auf der Internetseite des Landkreises Northeim unter https://www.landkreis-northeim.de/rrop

Die Abgabe von Stellungnahmen kann über die digitale Beteiligungsplattform erfolgen, ist aber außerdem auch per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder auf dem Postweg (Landkreis Northeim, Fachbereich 44 Regionalplanung und Umweltschutz, Medenheimer Str. 6/8, 37154 Northeim) möglich. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, eine Stellungnahme mündlich zur Niederschrift bei vorhergehender Terminvereinbarung im Kreishaus abzugeben.

Zum Hintergrund:

Das RROP legt Ziele und Grundsätze für die räumliche Entwicklung im Kreisgebiet für die nächsten Jahre fest. Im RROP werden beispielsweise Vorranggebiete für Windenergieanlagen festgelegt, Aussagen zu Wohn-, Gewerbe- und Industrieflächen getroffen sowie Bereiche, in denen Natur und Landschaft, die Erholung oder die Landwirtschaft und der Wald Vorrang haben, festgelegt.

Zum ersten Entwurf des RROP wurde mit Beschluss des Kreistags vom 15. September 2023 ein Beteiligungsverfahren vom 02. Oktober 2023 bis 13. November 2023 durchgeführt. Die im Zuge dieses Beteiligungsverfahrens eingegangenen Stellungnahmen wurden abgewogen und in den zweiten RROP-Entwurf eingearbeitet, sofern sich aus den vorgebrachten Einwänden ein Anpassungsbedarf ergab. Die im zweiten RROP-Entwurf vorgenommenen Änderungen sind in den entsprechenden Dokumenten gekennzeichnet sowie in Form von Erläuterungskarten dargestellt. Weitere Informationen sind den Erläuterungen in der beschreibenden Darstellung zum zweiten RROP-Entwurf zu entnehmen.

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