Kreis Northeim/Berlin (red). Das größte bildungspolitische Schulprogramm der Bundesregierung ist nach dem Beschluss des Bundeshaushalts 2024 verkündet worden: Bund und Länder geben in den nächsten zehn Jahren jeweils zehn Milliarden Euro aus, um Schulen in herausfordernden sozialen Lagen zu unterstützen. Deutschlandweit werden dadurch rund 4.000 Schulen gefördert, davon sind 60 Prozent Grundschulen.
„Für unser Bundesland Niedersachsen bedeutet dies nach den ersten Schätzungen, dass etwa 390 Schulen gefördert werden – dies ist eine stolze Zahl und kann sich sehen lassen“, sagt die Bundestagsabgeordnete für den Wahlkreis 52 Goslar – Northeim – Osterode, Frauke Heiligenstadt. Die Schulen werden aktuell von den Ländern nach landeseigenen Sozialindizes ausgewählt.
Das Programm besteht aus drei Fördersäulen. So können Investitionen in die Schulgebäude und deren Ausstattung getätigt werden, es werden Mittel für multiprofessionelle Teams bereitgestellt und den Schulen ein individuelles Chancenbudget zur Verfügung gestellt, mit dem sie ganz spezifisch dort fördern können, wo es am dringendsten benötigt wird.
„Das Programm ist eine Antwort auf eine der größten schulpolitischen Herausforderungen, die es aktuell zu stemmen gibt“, erklärt MdB Frauke Heiligenstadt. Diverse Bildungsstudien bescheinigen zunehmende und teilweise starke Kompetenzdefizite und Chancenungleichheit einer heterogenen Schüler:innenschaft. Am stärksten betroffen sind junge Menschen aus sozioökonomisch benachteiligten Familien. „Gerade deshalb ist die Öffnung von Schulen in den Sozialraum zu stärken und die Bildungschancen junger Menschen vom Elternhaus weiter zu entkoppeln“, bekräftigt Frauke Heiligenstadt.
Das Programm läutet ebenfalls erstmals einen Paradigmenwechsel in der finanziellen Förderung des Bundes ein. So wird das Geld nicht mehr nach Steueraufkommen und Einwohnerzahl verteilt, sondern folgt sozialen Kriterien wie der Armutsgefährdungsquote und dem Migrationsanteil an den jeweiligen Schulen.
„Hinsichtlich der Auswahl und Verteilung der Schulen ist jetzt die Landesregierung am Zug und wird die entsprechenden Kriterien festlegen“, so Frauke Heiligenstadt abschließend.
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