Cookie-Einstellungen

Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den Betrieb der Seite und für die Steuerung unserer kommerziellen Unternehmensziele notwendig sind, sowie solche, die lediglich zu anonymen Statistikzwecken, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

Essenziell

Diese Cookies sind für den Betrieb der Seite unbedingt notwendig und ermöglichen beispielsweise sicherheitsrelevante Funktionalitäten.

Statistik

Um unser Angebot und unsere Webseite weiter zu verbessern, erfassen wir anonymisierte Daten für Statistiken und Analysen. Mithilfe dieser Cookies können wir beispielsweise die Besucherzahlen und den Effekt bestimmter Seiten unseres Web-Auftritts ermitteln und unsere Inhalte optimieren.

Komfort

Wir nutzen diese Cookies, um Ihnen die Bedienung der Seite zu erleichtern.

Freitag, 18. Oktober 2024 Mediadaten
Anzeige
Anzeige

Bad Gandersheim (red). Das Betretungsverbot des Bad Gandersheimer Ratssaales im kürzlich sanierten Rathaus rief in der Bevölkerung zum Teil viel Unverständnis und Verwunderung hervor. Zu diesem Thema äußert sich nun auch die CDU-Stadtratsfraktion mit einer Grundsatzfrage zum Einklang von Denkmal-, Brand-, Daten-, etc., -Schutz.

„Das Betretungsverbot und die damit einhergehende Nutzungsuntersagung für den Ratssaal ist zwar ein „geringer Verlust“, da er mangels Barrierefreiheit und geringem Platzangebot ohnehin nicht für größere Veranstaltungen geeignet ist. Dennoch können wir über diesen Vorgang nur den Kopf schütteln“ meint Ratsherr David Artschwager (CDU-Fraktion).

Hintergrund des Betretungsverbotes war, wie in den Medien nachzulesen, ein Gespräch des Brandschutzprüfers des Landkreises mit der Stadtverwaltung im Rathaus, durch welches sich bei einer entsprechenden vor Ort-Prüfung erhebliche Mängel im Ratssaal bzgl. Fluchtwegesituation ergaben. Konkret sind die fest vergitterten Erkerfenster das Problem, die in einem Brandfall vor dem einzigen Ein-/ Ausgang eine Flucht aus dem Raum unmöglich macht.

Das kuriose und unverantwortliche aus Sicht der CDU-Stadtratsfraktion: Die feste Vergitterung vor den Erkerfenstern des Ratssaales war auch im Rahmen der Sanierungsarbeiten durch die Denkmalschutzbehörde gefordert worden. „Zusammengefasst führt also die Einhaltung der Denkmalschutzvorgaben zu einer Unvereinbarkeit mit dem Brandschutz und umgekehrt. Dass man hierüber auch als Kommunalpolitik nur mit dem Kopf schütteln kann, ist wohl nachvollziehbar!“, meint Artschwager.

„Hier sind die zuständigen Stellen auf Landes und Bundesebene dringend gefordert, sich mal um praktikable Lösungen zur Vereinbarkeit von Denkmalschutz, Brandschutz, Datenschutz etc. mit einer effizienten Nutzung von Gebäuden/ Techniken etc. zu bemühen“ fordert Artschwager. Schließlich könne es keine Option sein, dass sich die unterschiedlichen Schutzregelungen, die grds. alle einen wichtigen Zweck verfolgen, gegenseitig derart unvereinbar gegenüberstünden, dass dies zu einem unverhältnismäßigen Zusatzaufwand führe. Insbesondere Für private Hauseigentümer sei diese Regelungslast langsam nicht mehr zumutbar. Hier gelte es schnell Abhilfe zu schaffen, wie könne man sonst erwarten, dass noch jemand freiwillig investiere, sich aber mit einem Bürokratiemonstrum herumschlagen müsse, so die Meinung der CDU-Stadtratsfraktion Bad Gandersheim.

Foto: CDU-Stadtsfraktion

Anzeige
Anzeige
commercial-eckfeld https://commercial.meine-onlinezeitung.de/images/Einbeck/Eckfeld/WIN_Premium_Eckfeld.gif#joomlaImage://local-images/Einbeck/Eckfeld/WIN_Premium_Eckfeld.gif?width=295&height=255