Northeim (red). Am 9. Oktober wählen die Menschen in Niedersachsen einen neuen Landtag. Wahlberechtigt ist, wer im Wählerverzeichnis steht. Alle Wahlberechtigten sollten hierfür eine Wahlbenachrichtigung erhalten haben. Diese soll, neben einem Ausweispapier (Personalausweis oder Reisepass), am Wahlsonntag mit in das Wahllokal gebracht werden. Eine Wahl ist auch ohne Wahlbenachrichtigung möglich. Hierzu muss der Wähler ein Ausweispapier vorhalten und in dem zuständigen Wahllokal, in dem er im Wählerverzeichnis steht, seine Stimmen abgeben.
Ein Verzeichnis der Wahlbezirke mit Straßen findet man auf der Homepage der Stadt Northeim unter dem Menuepukt Rat & Verwaltung - "Wahlen". Mit der Wahlbenachrichtigung können auch die Briefwahlunterlagen beantragt oder im Briefwahllokal bei der Stadt Northeim, Scharnhorstplatz 1, gewählt werden. Auch hier bitte an das Ausweispapier denken.
Bei der Mitnahme von Unterlagen für Ehepartner etc. ist eine Vollmacht hierfür vorzulegen. Das Briefwahllokal, Scharnhorstplatz 1, ist bis Donnertag jeweils von 07:30 Uhr bis 16:00 Uhr und am Freitag von 07:30 Uhr bis 13:00 Uhr geöffnet. Danach ist, ausgenommen bei plötzlicher, nachgewiesener Erkrankung, eine Wahl nur noch im Wahllokal am Sonntag von 08:00 - 18:00 Uhr, möglich. Das Wahlamt der Stadt Northeim ist in dieser Zeit unter der Telefonnummer 05551 966 162 erreichbar.