Einbeck/Northeim (red). Am 24. August 2022 hat das Bundeskabinett den Entwurf für das KiTa-Qualitätsgesetz verabschiedet. Das neue Gesetz entwickelt das „Gute-Kita-Gesetz“ von der ehemaligen Familienministerin Franziska Giffey (SPD) weiter. Seit 2019 wurden insgesamt 5,5 Milliarden Euro den Ländern vom Bund zur Verfügung gestellt. Das Geld konnte zum Beispiel in mehr Erzieherinnenstellen, eine bessere Bezahlung des Personals, längere Öffnungszeiten oder auch in die Neugestaltung von Räumen und Spielflächen investiert werden.
Das Inkrafttreten des KiTa- Qualitätsgesetzes ist für den 1. Januar 2023 geplant, sodass Maßnahmen auch nahtlos fortgesetzt werden können. Für die Jahre 2023 und 2024 stehen jeweils bis zu 2 Milliarden. Euro für die Förderung durch das KiTa- Qualitätsgesetz zur Verfügung. Damit führt der Bund seine umfangreichen Investitionen in qualitativ hochwertige Angebote der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung auf dem hohen Niveau in den Jahren 2021 und 2022 fort. Die Gelder werden über zusätzliche Umsatzsteuerpunkte an die Bundesländer gegeben und entsprechend der Einwohneranteile verteilt. Das KiTa-Qualitätsgesetz legt einen Schwerpunkt auf die Qualität der Kindertagesbetreuung und damit auf sieben vorrangige Handlungsfelder:
- Bedarfsgerechtes Angebot,
- Fachkraft-Kind-Schlüssel,
- Gewinnung und Sicherung von qualifizierten Fachkräften,
- Starke Leitung,
- Maßnahmen zur kindlichen Entwicklung, Gesundheit, Ernährung und Bewegung,
- Sprachliche Bildung und
- Stärkung der Kindertagespflege.
Die SPD-Bundestagsabgeordnete für den Wahlkreis 52 Goslar – Northeim – Osterode und ehemalige Kultusministerin des Landes Niedersachsen, Frauke Heiligenstadt, freut sich über diese Investition in die frühkindliche Bildung: „Als Kultusministerin habe ich mich dafür eingesetzt, dass die ‚Dritte Kraft’ in Krippen eingeführt, gesetzlich verankert und vollständig vom Land finanziert wird. Kinder sind wissbegierig und das schon vom ersten Tag an. Deshalb ist es wichtig, möglichst früh den Grundstein für eine erfolgreiche Bildungsbiografie zu legen. Investitionen in die frühkindliche Bildung sind daher hervorragend investiertes Geld.“
„Die Finanzierung für die Gewinnung und Ausbildung von mehr Fachkräften ist damit gesichert. Das bedeutet mehr Zeit für die individuelle Förderung von Kindern und mehr Entlastung für die Fachkräfte. Die Freistellung der Leitung vom Gruppendienst schafft Zeit zur Bewältigung von Leitungsaufgaben. Gute Rahmenbedingungen für die frühkindliche Bildung, Betreuung und Erziehung stärken diese auch für Krisenzeiten, wie die Corona-Pandemie und tragen so zu einem verlässlichen Bildungs- und Betreuungsangebot bei“, so Frauke Heiligenstadt abschließend.