Göttingen (red). Die Staatsanwaltschaft Göttingen hat vor dem Schwurgericht des Landgerichts Göttingen Anklage gegen einen 44-jährigen Mann aus Hannover erhoben. Ihm wird zur Last gelegt, am 25. August 2021 seine 51 Jahre alte ehemalige Lebensgefährtin in deren Wohnung in Göttingen heimtückisch getötet zu haben. Der Angeschuldigte soll, um Hilferufe zu unterbinden und um die Überraschungssituation auszunutzen, sie von ihr völlig unerwartet bis zur Herbeiführung des Todes gewürgt haben.
Sodann soll er eine leere Wein- und eine leere Sektflasche in der Nähe des Leichnams aufgestellt haben, um zu suggerieren, dass die Verstorbene in erheblichem Maße Alkohol zu sich genommen und möglicherweise daran verstorben sei. Sowohl der Angeschuldigte als auch die Verstorbene trugen zur Tatzeit eine Pulsuhr. Aufgrund der aufgezeichneten Messdaten besteht der Verdacht, dass sich die Verstorbene unmittelbar vor der Tathandlung keines Angriffs versah.
Nachdem sich der Tatverdacht gegen den Beschuldigten verdichtet hatte, wurde er am 26. September 2021 verhaftet und befindet sich seither in Untersuchungshaft.
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