Hannover (red). Gesundheitsministerin Daniela Behrens hat am Dienstag die neue Niedersächsische Absonderungsverordnung unterschrieben, die am Mittwoch, dem 22. September, in Kraft treten wird.
Was ändert sich mit der Absonderungsverordnung? Mit der Absonderungsverordnung des Niedersächsischen Gesundheitsministeriums wird ein rechtsverbindlicher und landesweit einheitlicher Rahmen zum Umgang der Gesundheitsämter mit Quarantäne- und Absonderungsanordnungen geschaffen. So wird verbindlich festgelegt, dass enge Kontaktpersonen einer nachweislich mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 infizierten Person ihre Absonderung nun nach fünf Tagen mit einem negativen PCR-Test und nach sieben Tagen mit einem negativen Corona-Test beenden können. Nach zehn Tagen läuft die Quarantäne bei nicht infizierten Personen automatisch aus.
Kinder und Jugendliche Schülerinnen und Schüler können eine durch das Gesundheitsamt angeordnete Quarantäne nun landesweit und grundsätzlich bereits nach fünf Tagen mit einem negativen Antigenschnelltest beenden, sofern dieser unter professioneller Aufsicht durchgeführt und bescheinigt wurde.
Zudem regelt die Verordnung rechtsverbindlich, dass Personen, die einen Selbsttest durchgeführt und dabei ein positives Testergebnis erhalten haben, verpflichtet sind, sich zunächst in Absonderung zu begeben. Sie sind zudem gehalten, das Testergebnis an das jeweils zuständige Gesundheitsamt zu übermitteln und verpflichtet, unverzüglich einen PCR-Test zur Abklärung vornehmen zu lassen. Eine solche ausdrückliche Rechtsverpflichtung war bislang nicht gesondert normiert.
Darüber hinaus enthält die Verordnung die Verpflichtung für infizierte Personen, eine Kontaktliste anzulegen, die dem Gesundheitsamt auf Verlangen zur Verfügung gestellt werden muss, um die Kontaktnachverfolgung zu beschleunigen. Damit sollen die niedersächsischen Gesundheitsämter vor dem Hintergrund gestiegener Infektionszahlen entlastet werden.
Gesundheitsministerin Daniela Behrens: „Die letzten Tage und Wochen haben uns gezeigt, dass wir für den Bereich der Absonderung landeseinheitliche Regeln für die Bürgerinnen und Bürger, aber auch für die Beschäftigten in den Gesundheitsämtern brauchen. Mit der Absonderungsverordnung legen wir verbindliche Regeln fest, was im Falle eines positiven Tests auf das Corona-Virus zu tun ist und wie lange enge Kontaktpersonen von Infizierten in Quarantäne bleiben müssen. Uns ist es dabei ganz besonders wichtig, dass bei Infektionsfällen in Schulen oder KiTas nicht mehr ganze Klassen oder Gruppen in Quarantäne geschickt werden und Eltern Kinder, die als enge Kontaktpersonen benannt sind, nach fünf Tagen freitesten lassen können, sofern keine Symptome für eine Erkrankung vorliegen. Gerade mit Blick auf den bevorstehenden Herbst und Winter brauchen insbesondere Kinder und ihre Eltern nach mehr als eineinhalb Jahren Pandemie verlässliche Strukturen und Informationen darüber, was im Fall einer Infektion oder nach der Einstufung als enge Kontaktperson durch das Gesundheitsamt zu tun ist“, so Ministerin Behrens. „Diese Rechtssicherheit schaffen wir mit der Absonderungsverordnung. Ich bedanke mich in diesem Zusammenhang auch ganz herzlich bei den kommunalen Spitzenverbänden für die gute Zusammenarbeit und die wertvollen Hinweise aus der Praxis bei der Erarbeitung der Verordnung.“