Cookie-Einstellungen

Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den Betrieb der Seite und für die Steuerung unserer kommerziellen Unternehmensziele notwendig sind, sowie solche, die lediglich zu anonymen Statistikzwecken, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

Essenziell

Diese Cookies sind für den Betrieb der Seite unbedingt notwendig und ermöglichen beispielsweise sicherheitsrelevante Funktionalitäten.

Statistik

Um unser Angebot und unsere Webseite weiter zu verbessern, erfassen wir anonymisierte Daten für Statistiken und Analysen. Mithilfe dieser Cookies können wir beispielsweise die Besucherzahlen und den Effekt bestimmter Seiten unseres Web-Auftritts ermitteln und unsere Inhalte optimieren.

Komfort

Wir nutzen diese Cookies, um Ihnen die Bedienung der Seite zu erleichtern.

Montag, 06. Januar 2025 Mediadaten
Anzeige
Anzeige
Anzeige

Kreis Northeim (r). Bereits am Dienstag, 21. September war im Landkreis Northeim die 7-Tage-Inzidenz fünf Werktage in Folge unter den Schwellenwert von 50 gefallen. Damit werden die Corona-Regeln wieder gelockert und es gelten ab Donnerstag, 23. September wieder die allgemeinen Regelungen vor Erreichen der ersten Warnstufe bzw. einer Inzidenz unter 50.

Die 3-G-Regel, welche besagt, dass der Zutritt oder die Inanspruchnahme von Leistungen nur für Geimpfte, Genesene oder Getestete möglich ist, gilt daher ab kommenden Donnerstag in folgenden Bereichen:

• für den Zutritt zu Heimen und Einrichtungen für ältere und pflegebedürftige Menschen sowie für Menschen mit Behinderungen.

• für Zusammenkünfte, Veranstaltungen und Sitzungen in geschlossenen Räumen wie auch unter freiem Himmel bei mehr als 1.000 bis zu 5.000 teilnehmenden Personen

• für Großveranstaltungen bei mehr als 5.000 bis max. 25.000 teilnehmenden Personen

• für den Besuch von Diskotheken, Clubs, Shisha-Bars u. ä.

Aber Achtung! Darüber hinaus können Veranstalter sich optional für das 2-G-Modell entscheiden. 2-G-Modell bedeutet, dass nur geimpfte oder genesene Personen Zutritt erhalten oder teilnehmen können. Wenn das 2-G-Modell umgesetzt wird, entfallen die Maskenpflicht und das Abstandsgebot. Erleichterungen gelten dann auch für die Gastronomie. Wird dort die 2-G-Regel angewendet, entfällt im Innenbereich die Maskenpflicht bis zum Sitzplatz.

Anzeige
Anzeige
commercial-eckfeld https://commercial.meine-onlinezeitung.de/images/Einbeck/Eckfeld/WIN_Premium_Eckfeld.gif#joomlaImage://local-images/Einbeck/Eckfeld/WIN_Premium_Eckfeld.gif?width=295&height=255