Kreis Northeim (r). Bereits am Dienstag, 21. September war im Landkreis Northeim die 7-Tage-Inzidenz fünf Werktage in Folge unter den Schwellenwert von 50 gefallen. Damit werden die Corona-Regeln wieder gelockert und es gelten ab Donnerstag, 23. September wieder die allgemeinen Regelungen vor Erreichen der ersten Warnstufe bzw. einer Inzidenz unter 50.
Die 3-G-Regel, welche besagt, dass der Zutritt oder die Inanspruchnahme von Leistungen nur für Geimpfte, Genesene oder Getestete möglich ist, gilt daher ab kommenden Donnerstag in folgenden Bereichen:
• für den Zutritt zu Heimen und Einrichtungen für ältere und pflegebedürftige Menschen sowie für Menschen mit Behinderungen.
• für Zusammenkünfte, Veranstaltungen und Sitzungen in geschlossenen Räumen wie auch unter freiem Himmel bei mehr als 1.000 bis zu 5.000 teilnehmenden Personen
• für Großveranstaltungen bei mehr als 5.000 bis max. 25.000 teilnehmenden Personen
• für den Besuch von Diskotheken, Clubs, Shisha-Bars u. ä.
Aber Achtung! Darüber hinaus können Veranstalter sich optional für das 2-G-Modell entscheiden. 2-G-Modell bedeutet, dass nur geimpfte oder genesene Personen Zutritt erhalten oder teilnehmen können. Wenn das 2-G-Modell umgesetzt wird, entfallen die Maskenpflicht und das Abstandsgebot. Erleichterungen gelten dann auch für die Gastronomie. Wird dort die 2-G-Regel angewendet, entfällt im Innenbereich die Maskenpflicht bis zum Sitzplatz.