Northeim (r). Nach der Verordnung zur Änderung der Niedersächsischen Veordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus vom 24.04.2020 gilt ab dem 27.04.2020 in Niedersachsen eine Maskenpflicht.
Die Stadt Northeim weist darauf hin, dass diese Maskenpflicht auch für den Northeimer Wochenmarkt gilt und daher für den Besuch des Wochenmarktes ein Tragen einer Mund-Nasen- Bedeckung zwingend erforderlich ist.
Neben der Maskenpflicht ist auch weiterhin die Einhaltung der Mindestabstände von 1,5 Metern in der Öffentlichkeit sowie die Einhaltung der Kontaktbeschränkungen bei einem Wochenmarkt- besuch erforderlich.