Kreis Northeim (red). Am Freitag, den 07. Januar, trafen sich circa 20 Personen vor der alten Wache in Northeim. Durch die Polizei Northeim wurde den Teilnehmenden mitgeteilt, dass das Zusammentreffen als Versammlung gewertet wurde. Zudem wurden der Versammlung Abstandsgebot und die FFP2-Maskenpflicht als Beschränkung auferlegt und mitgeteilt. Die Teilnehmenden legten anschließend gemeinsam eine Wegstrecke im Northeimer Innenstadtbereich zurück, sangen Lieder und legten Kerzen sowie beschriftete Papierstücke am Gebäude des LK Northeim nieder. Zwei Teilnehmende hielten sich nicht an die FFP2-Maskentragepflicht. Gegen beide Personen wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Da sich eine der beiden Personen weiterhin trotz mehrfacher Aufforderung nicht an die Maskentragepflicht hielt, wurde diese aus der Versammlung ausgeschlossen und ihr wurde ein Platzverweis erteilt.
Die polizeilichen Maßnahmen wurden durch weitere Versammlungsteilnehmende verbal gestört. Am Sonntag, den 09. Januar, trafen sich ca. 30 Personen vor dem Rathaus in Nörten-Hardenberg, zu einer Versammlung mit coronakritischem Bezug. Die Versammlung wurde auf Abstandsgebot und die FFP2-Maskenpflicht beschränkt. Die Teilnehmenden kamen diesen Beschränkungen nach. Bevor sich die Versammlungsteilnehmenden in Bewegung setzten, legten sie vor dem Haupteingang des Rathauses Kerzen sowie kleine Plakate mit coronamaßnahmenkritischen Inhalten ab. Endpunkt der Versammlung war ebenfalls das Rathaus. Bei beiden Versammlungen gab sich keine Versammlungsleitung zu erkennen.