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Dienstag, 24. Dezember 2024 Mediadaten
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Bad Gandersheim (r). In der Zeit von Samstag 04.04.20 bis Sonntag, 05.04.20 führten Beamte der Polizei Bad Gandersheim abermals Kontrollen zur Einhaltung der Allgemeinverfügung des Landkreises Northeim zum Schutz der Bevölkerung vor der Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 durch. Auch diesmal hielten sich nicht alle an die Vorgaben des LK Northeim.

Am Samstag, 04.04.20, gegen 11.30 Uhr stellten die Beamten fest, dass im Stadtgebiet von Bad Ganderseim entgegen der Anordnung eine Autowaschanlage betrieben wird. Am Sonntag, 05.04.20, gegen 16.00 Uhr konnten die Beamten ebenfalls im Stadtgebiet von Bad Gandersheim den Betreiber einer Eisdiele feststellen, der einen Außer-Haus-Betrieb für sein Sortiment anbietet, was jedoch nach Auslegung des Landkreises Northeim ebenfalls verboten ist. Die Betreiber wurden auf die Schließung hingewiesen. Ermittlungen wegen Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz wurden eingeleitet.

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