Bad Gandersheim (red). Ein 54-jähriger Fahrzeugführer aus Bitterfeld wurde am Mittwoch am Ortsausgang Greene mit seinem PKW angehalten und kontrolliert. An dem PKW waren französische Kennzeichen angebracht. Die Überprüfung ergab, dass der nun Beschuldigte sein Fahrzeug mit ausländischen Kennzeichen seit vier Jahren führte, obwohl er einen festen Wohnsitz hier in Deutschland begründet hat. Es wurde ein Strafverfahren wegen Verstoß gegen das Kraftfahrsteuergesetz eingeleitet.
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Verstoß gegen Karftfahrsteuergesetz
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