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Freitag, 10. Januar 2025 Mediadaten
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Northeim (red). In einer Spielothek in der Breiten Straße in Northeim wurde eine 44-jährige Mitarbeiterin von einem 20-jährigen Kunden beleidigt, nachdem sie diesen aufgefordert hatte, nicht auf die Tasten eines Spielgerätes zu schlagen. Aufgrund dieser Verhaltensweise wurde der Kunde aufgefordert, die Spielothek zu verlassen.

Da er sich weigerte, wurde die Polizei hinzugezogen. Der Kunde wurde durch die eingesetzten Polizeibeamten aufgefordert, sich auszuweisen. Nachdem er sich weigerte, seine Personalien anzugeben oder einen Ausweis vorzulegen, kündigten die Polizeibeamten an, den Kunden zum Zweck der Identitätsfeststellung zu durchsuchen und diese Maßnahme nötigenfalls auch mittels Zwang umzusetzen. Der Kunde beleidigte daraufhin die eingesetzten Polizeibeamten und wehrte sich gegen die Maßnahme der Identitätsfeststellung.

Bei der Durchsetzung der polizeilichen Maßnahme wurden sowohl der 20-Jährige als auch die beiden eingesetzten Polizeibeamten (Alter 27 und 30) leicht verletzt. Der 20-Jährige wurde für weitere polizeiliche Maßnahmen der Dienststelle zugeführt. Ihn erwarten nun u.a. Strafanzeigen wegen Beleidigung, Hausfriedensbruch und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Die verletzten Polizeibeamten (Kratzwunde, Hämatom, Prellung) konnten ihren Dienst nach ärztlicher Behandlung fortsetzen.

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