Northeim (red). Ab dem 14. September 2019 wird die Europäische Zahlungsverkehrsrichtlinie 2 (Payment Service Directive 2 - PSD2) umgesetzt. Sie gibt vor, dass sowohl elektronische Zahlungen als auch der Zugriff auf Kontodaten durch die so genannte „starke Kundenauthentifizierung“ sicherer werden sollen. Diese setzt sich dabei aus folgenden drei Sicherheitsmerkmalen zusammen:
- Wissen (z. B. PIN)
- Besitz (z. B. Girocard oder ein Smartphone)
- Eigene biometrische Daten (z. B. Fingerabdruck oder Gesichtserkennung)
„Wer zukünftig das Online-Banking, das kontaktlose Bezahlen mittels Girocard oder das mobile Bezahlen nutzt, muss für die Authentifizierung der eigenen Identität eine Kombination aus zwei der drei Sicherheitsmerkmalen einsetzen“ informiert Gernot Bollerhei, Pressesprecher der Kreis-Sparkasse Northeim.
Durch den Einsatz intelligenter Sicherheitssysteme der SparkassenFinanzgruppe kann die KSN Ausnahmen von der „starken Kundenauthentifizierung“ umsetzen und so die Verfahren für ihre Kunden neben einer erhöhten Sicherheit noch komfortabler machen.
Welche Veränderungen KSN-Kunden genau erwarten, erläutert Gernot Bollerhei, Pressesprecher der Kreis-Sparkasse Northeim.
„Bei der Anmeldung im Online-Banking müssen KSN-Kunden neben der bereits bekannten Eingabe des Anmeldenamens und der PIN neu etwa alle 90 Tage zusätzlich eine TAN eingeben. Zur Generierung der TAN empfehlen wir unseren KSN-Kunden das pushTAN-Verfahren. Hier wird die TAN per separater App individuell erstellt und über das eigene, meist griffbereite Smartphone. freigegeben“.
Überweisungen müssen auch bisher bereits mit einer TAN freigegeben werden. Hier wird es für KSN-Kunden künftig etwas einfacher, da Umbuchungen von eigenen Konten innerhalb desselben Kontoinhabers ebenso ohne TAN erfolgen können, wie Überweisungen von Kleinbeträgen (bis 30 EUR).
Wichtig: Sofern die kostenlose Sparkassen-App genutzt wird, ist eine Aktualisierung im „App Store“ von Apple oder im „Play Store“ von Google notwendig. Die App kann dann über den 14. September hinaus genutzt werden.
Das kontaktlose Bezahlen mit der Girocard der KSN ist bis zu einem Betrag von 25 Euro grundsätzlich weiterhin ohne die Eingabe einer PIN möglich. In gewissen Abständen erfordert die PSD2-Richtlinie allerdings die Eingabe der PIN. Daher sollten sich KSN-Kunden nicht wundern, wenn bei einem kontaktlosen Bezahlvorgang das Terminal nach der PIN fragt.
Beim mobilen Bezahlen mit der digitalen Girocard über das Smartphone muss die Freigabe der Zahlung ab dem 14. September 2019 durch die eigenen biometrischen Daten (z. B. Fingerandruck) erfolgen. Die technischen Voraussetzungen hierfür werden vom Rechenzentrum der Sparkassen zum 24. November 2019 umgesetzt werden können. Daher ist in der Übergangszeit in bestimmten Abständen die physische Girocard in das Terminal zu stecken, um die Zahlung abzuschließen. Diese Notwendigkeit entfällt ab Ende November 2019.
Einen Überblick über die Änderungen durch PSD2 ist unter www.KSN-Northeim.de bereitgestellt.
Foto: Symbolbild