Cookie-Einstellungen

Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den Betrieb der Seite und für die Steuerung unserer kommerziellen Unternehmensziele notwendig sind, sowie solche, die lediglich zu anonymen Statistikzwecken, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

Essenziell

Diese Cookies sind für den Betrieb der Seite unbedingt notwendig und ermöglichen beispielsweise sicherheitsrelevante Funktionalitäten.

Statistik

Um unser Angebot und unsere Webseite weiter zu verbessern, erfassen wir anonymisierte Daten für Statistiken und Analysen. Mithilfe dieser Cookies können wir beispielsweise die Besucherzahlen und den Effekt bestimmter Seiten unseres Web-Auftritts ermitteln und unsere Inhalte optimieren.

Komfort

Wir nutzen diese Cookies, um Ihnen die Bedienung der Seite zu erleichtern.

Sonntag, 24. November 2024 Mediadaten
Anzeige
Anzeige

Northeim (lpd). Der Landkreis Northeim hat für eine Dauer von sieben Jahren bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger bestellt. Die zwölf neu bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger werden in ihrem jeweiligen Kehrbezirk vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2028 tätig sein. Hintergrund der neuen Bestellungen ist, dass in zwölf von achtzehn Kehrbezirken im Landkreis die Bestellungsfrist ausläuft und die Bezirke darum neu ausgeschrieben werden mussten.

Bei der Bestellung der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger hat es eine personelle Veränderung gegeben: Der Kehrbezirk NOM-602 wird nun von Schornsteinfegermeister Andreas Schmidt betreut. Alle hoheitlichen Aufgaben im Bezirk NOM-602 müssen ab dem 01.01.2022 durch ihn ausgeführt werden. Schmidt folgt dem Schornsteinfegermeister Jürgen Hennecke nach, der auf insgesamt 30 Jahre Erfahrung in der Verwaltung von Kehrbezirken und inklusive seiner Lehrzeit auf über 46 Berufsjahre als Schornsteinfeger zurückblicken kann.

Die Verabschiedung von Herrn Hennecke sowie die Bestellung der Kehrbezirksinhaber wurde am 1. Dezember durch die Leitung des Dezernat IV, Bauen und Umwelt, Frau Julia Gottlieb, vorgenommen. Folgende bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger wurden für die jeweiligen Kehrbezirken für weitere sieben Jahre bestellt:

NOM-602 Andreas Schmidt 05552/227426, Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

NOM-605 Frank Becker 05551/65337, Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

NOM-606 Henning Schmidt Tel. 05551/2076, Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

NOM-607 Ralf Dormeyer Tel. 05553/999536, Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

NOM-609 Dirk Bayer Tel. 05551/910570, Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

NOM-610 Jürgen Grützbach Tel. 055/, Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

NOM-611 Oliver Steinmann Tel. 05564/2009998, Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

NOM-612 Bernd Schwarz Tel. 05563/999292, Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

NOM-615 Steffen Püster Tel. 05503/999953, Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

NOM-616 Andreas SchützeTel. 05571/5484, Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

NOM-617 Stephan Hartmann Tel. 05561/929785, Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

NOM-618 Rüdiger Betker Tel. 05554/8941, Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Hier die Kontaktdaten der Schornsteinfeger der sechs anderen Kehrbezirke:

NOM-601 Marco Schulenburg Tel. 05536/999388, Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

NOM-603 Alexander Erdmann Tel. 05555/7329026, Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

NOM-604 Jan Alexander Jäckel Tel. 05553/5383184, Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

NOM-608 Leif Jacobi Tel. 05545/6504860, Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

NOM-613 Wolfram Schütte Tel. 05561/7629813, Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

NOM-614 Marco Strohmeier Tel. 05561/924177, Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Bei Fragen, welche die Kehrbezirk betreffen, stehen die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger zur Verfügung.

Eine Anschriftenliste der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger sowie eine Liste der Kehrbezirkseinteilung im Landkreis Northeim können unter www.landkreis-northeim.de, unter der Rubrik „Bauen und Umwelt“ und dann „Schornsteinfegerwesen“ eingesehen werden. Bei den hoheitlichen Aufgaben der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger in ihrem jeweiligen Bezirk ist kein Wettbewerb zugelassen, die diese Aufgaben müssen also zwingend

vom zuständigen Bezirksschornsteinfeger durchgeführt werden. Dazu gehören

  • gemäß § 13 SchfHwG die Kontrolle der Einhaltung der Eigentümerpflichten aus § 1 Abs. 1 und 2 SchfHwG mit der Mängelverfolgung nach § 5 SchfHwG und die Kehrbuchführung,
  • gemäß § 14 SchfHwG die Durchführung der Feuerstättenschau, einschließlich der Prüfung der Betriebs- und Brandsicherheit der Anlagen
  • gemäß § 14 a SchfHwG der Erlass des Feuerstättenbescheides,
  • gemäß § 14 Abs. 3 SchfHwG das Treffen von Sicherungsmaßnahmen, z.B. durch vorläufige Stilllegung,
  • gemäß § 15 SchfHwG die Durchführung von anlassbezogenen Überprüfungen,
  • gemäß § 16 SchfHwG die Bescheinigung zur Abnahme gem. § 40 Abs. 8 NBauO und
  • gemäß § 26 Abs. 1 SchfHwG die Durchführung der Ersatzvornahme, wenn Eigentümer ihren Reinigungs-, Überprüfungs- oder Messpflichten nicht nachkommen.

Bei erforderlichen Schornsteinfegerarbeiten des Feuerstättenbescheides (FSB) dagegen ist eine freie Wahl des Betriebes möglich.

 

Anzeige
Anzeige
commercial-eckfeld https://commercial.meine-onlinezeitung.de/images/Einbeck/Eckfeld/WIN_Premium_Eckfeld.gif#joomlaImage://local-images/Einbeck/Eckfeld/WIN_Premium_Eckfeld.gif?width=295&height=255