Northeim (lpd). Der Landkreis Northeim hat für eine Dauer von sieben Jahren bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger bestellt. Die zwölf neu bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger werden in ihrem jeweiligen Kehrbezirk vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2028 tätig sein. Hintergrund der neuen Bestellungen ist, dass in zwölf von achtzehn Kehrbezirken im Landkreis die Bestellungsfrist ausläuft und die Bezirke darum neu ausgeschrieben werden mussten.
Bei der Bestellung der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger hat es eine personelle Veränderung gegeben: Der Kehrbezirk NOM-602 wird nun von Schornsteinfegermeister Andreas Schmidt betreut. Alle hoheitlichen Aufgaben im Bezirk NOM-602 müssen ab dem 01.01.2022 durch ihn ausgeführt werden. Schmidt folgt dem Schornsteinfegermeister Jürgen Hennecke nach, der auf insgesamt 30 Jahre Erfahrung in der Verwaltung von Kehrbezirken und inklusive seiner Lehrzeit auf über 46 Berufsjahre als Schornsteinfeger zurückblicken kann.
Die Verabschiedung von Herrn Hennecke sowie die Bestellung der Kehrbezirksinhaber wurde am 1. Dezember durch die Leitung des Dezernat IV, Bauen und Umwelt, Frau Julia Gottlieb, vorgenommen. Folgende bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger wurden für die jeweiligen Kehrbezirken für weitere sieben Jahre bestellt:
NOM-602 Andreas Schmidt 05552/227426, Mail
NOM-605 Frank Becker 05551/65337, Mail
NOM-606 Henning Schmidt Tel. 05551/2076, Mail
NOM-607 Ralf Dormeyer Tel. 05553/999536, Mail
NOM-609 Dirk Bayer Tel. 05551/910570, Mail
NOM-610 Jürgen Grützbach Tel. 055/, Mail
NOM-611 Oliver Steinmann Tel. 05564/2009998, Mail
NOM-612 Bernd Schwarz Tel. 05563/999292, Mail
NOM-615 Steffen Püster Tel. 05503/999953, Mail
NOM-616 Andreas SchützeTel. 05571/5484, Mail
NOM-617 Stephan Hartmann Tel. 05561/929785, Mail
NOM-618 Rüdiger Betker Tel. 05554/8941, Mail
Hier die Kontaktdaten der Schornsteinfeger der sechs anderen Kehrbezirke:
NOM-601 Marco Schulenburg Tel. 05536/999388, Mail
NOM-603 Alexander Erdmann Tel. 05555/7329026, Mail
NOM-604 Jan Alexander Jäckel Tel. 05553/5383184, Mail
NOM-608 Leif Jacobi Tel. 05545/6504860, Mail
NOM-613 Wolfram Schütte Tel. 05561/7629813, Mail
NOM-614 Marco Strohmeier Tel. 05561/924177, Mail
Bei Fragen, welche die Kehrbezirk betreffen, stehen die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger zur Verfügung.
Eine Anschriftenliste der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger sowie eine Liste der Kehrbezirkseinteilung im Landkreis Northeim können unter www.landkreis-northeim.de, unter der Rubrik „Bauen und Umwelt“ und dann „Schornsteinfegerwesen“ eingesehen werden. Bei den hoheitlichen Aufgaben der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger in ihrem jeweiligen Bezirk ist kein Wettbewerb zugelassen, die diese Aufgaben müssen also zwingend
vom zuständigen Bezirksschornsteinfeger durchgeführt werden. Dazu gehören
- gemäß § 13 SchfHwG die Kontrolle der Einhaltung der Eigentümerpflichten aus § 1 Abs. 1 und 2 SchfHwG mit der Mängelverfolgung nach § 5 SchfHwG und die Kehrbuchführung,
- gemäß § 14 SchfHwG die Durchführung der Feuerstättenschau, einschließlich der Prüfung der Betriebs- und Brandsicherheit der Anlagen
- gemäß § 14 a SchfHwG der Erlass des Feuerstättenbescheides,
- gemäß § 14 Abs. 3 SchfHwG das Treffen von Sicherungsmaßnahmen, z.B. durch vorläufige Stilllegung,
- gemäß § 15 SchfHwG die Durchführung von anlassbezogenen Überprüfungen,
- gemäß § 16 SchfHwG die Bescheinigung zur Abnahme gem. § 40 Abs. 8 NBauO und
- gemäß § 26 Abs. 1 SchfHwG die Durchführung der Ersatzvornahme, wenn Eigentümer ihren Reinigungs-, Überprüfungs- oder Messpflichten nicht nachkommen.
Bei erforderlichen Schornsteinfegerarbeiten des Feuerstättenbescheides (FSB) dagegen ist eine freie Wahl des Betriebes möglich.