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Donnerstag, 01. Mai 2025 Mediadaten
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Northeim (red). Am 1. Adventssonntag, 28. November, um 17 Uhr, findet ein Konzert für Flöte und Orgel in der Northeimer St. Sixti-Kirche statt. Unter dem Titel „Christum wir sollen loben schon“ erfüllen zum ersten Mal nach dem Wiedereinzug adventlich-weihnachtliche Klänge die renovierte St. Sixti-Kirche. Elisabeth Schwanda (Flöte) und Kreiskantor Benjamin Dippel (Orgel) spielen Werke von Johann Sebastian Bach, Samuel Scheidt, Johann Schop, Jacob van Eyck, Michel-Richard Delande (Symphonie des Noels) und Antonio Vivaldi.

Elisabeth Schwanda ist eine der angesehensten Künstlerinnen und Lehrkräfte im Bereich Alter Musik in Deutschland. Ihr Studium an der Hochschule für Musik und Theater Hannover schloss sie mit dem Konzertexamen ab, und ist als vielseitige Flötistin heute weiten Kreisen ein Begriff. Ihr Repertoire spannt einen großen Bogen vom Mittelalter bis zur Avantgarde.

Ihr besonderes Interesse gilt der Kombination der Künste (Musik und Dichtung, Musik und Malerei, Musik und Architektur). Zahlreiche Konzertreihen und CD-Produktionen zeugen von ihrem Schaffen, beispielsweise mit dem Ensemble Affetti Musicali. Als Solistin erhielt Elisabeth Schwanda Einladungen namhafter Ensembles wie der Himlischen Cantorey Hamburg, der Hannoverschen Hofkapelle, L’Arco, The King’s Delight und anderen. Zeitgenössische Komponisten schrieben eine Vielzahl neuer Werke speziell für sie. Auftritte bei den wichtigsten deutschen Festivals und Konzertreisen nach Italien, England, Island oder Brasilien belegen ihre Bedeutung als interational anerkannte Solistin. Sie ist Dozentin an der Hochschule für Kirchenmusik in Herford, Kursleiterin für Alte und Neue Musik und leitet mehrere Blockflöten-Ensembles, beispielsweise das Seraphim-Consort. Karten sind an der Abendkasse für 15 € erhältlich.

Bei diesem Konzert gilt die 2G-Regel. Das bedeutet, dass ausschließlich vollständig geimpfte oder genesene Besucherinnen und Besucher einlassberechtigt sind. Von der 2G-Regel ausgeschlossen, sind Schülerinnen und Schüler bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sowie Personen, die ein ärztliches Attest vorlegen, dass sie sich aufgrund medizinischer Kontraindikation nicht impfen lassen dürfen. Diese Personen müssen den Nachweis eines negativen PoC-Antigen-Tests führen, dessen Testungsergebnis nicht älter als 24 Stunden ist.

Foto: Privat

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